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„Königreich Deutschland“ – Staatssimulation von „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“

(August 2025)

Verbot durch den Bundesinnenminister

Das Bundesministerium des Inneren hat am 13. Mai 2025 den Verein „Königreich Deutschland“ (KRD) verboten. Er lief nach seinem Zweck und Tätigkeiten den Strafgesetzen zuwider und richtete sich sowohl gegen die verfassungsmäßige Ordnung als auch gegen den Gedanken der Völkerverständigung.

Kurzmeldung des BfV vom 13.05.2025: Bundesinnenminister Alexander Dobrindt verbietet das „Königreich Deutschland" und dessen Teilorganisationen

In das Verbot wurden auch seine Teilorganisationen einbezogen:

  • Gemeinwohlmarktplatz KadaRi – Kauf das Richtige
  • Vollholzprofi
  • Klimagie – Innovatives Heizsystem im Gemeinwohlstaat
  • Deutscher Mitgliederverbund (DMV)
  • Kreative Schätze
  • Staatsbetrieb Schmuck Atelier – Goldenes Zeitalter
  • Gemeinwohl Akademie, Deutsche Rente (DR)
  • Deutsche Heilfürsorge (DHF)
  • Königliche Reichsbank, Gemeinwohlkasse
  • Haftpflichtschadenkasse (HSK)
  • Erneuerte Vereinte Nationen
  • KRD Tube
  • Campus Concept
  • VÉLAR Technik
  • Konvent zur Reformation Deutschlands – Die Goldene Mitte
  • LEUCHT-TURM | Regionalstellenaufbau im Königreich Deutschland
  • Förderverein Die Kooperative e.V.
  • FairTeilen e.V.
  • Förderverein Deine Heilfürsorge e.V.
  • Lebensglück e.V.
  • Förderverein Gemeinwohlwirtschaft e.V.

Das Vereinsvermögen wurde beschlagnahmt.

Weitere Informationen zu verbotenen Organisationen und Kennzeichen von „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“.

Gründung und „Verfassung“ des KRD

Das Bild zeigt den Titel der „Verfassung“ mit dem Schriftzug „Königreich Deutschland“ und „Verfassung“.

Der bundesweit tätige Verein „Königreich Deutschland“ war mit – nach eigenen Angaben – rund 6.000 Anhängern die mitgliederstärkste und aktivste Gruppierung im Phänomenbereich „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“. Er wurde im Jahr 2012 in Lutherstadt Wittenberg (Sachsen-Anhalt) gegründet, war geprägt von einem Personenkult um seinen „Obersten Souverän“ und sah sich als Gegenentwurf zum „System“ der Bundesrepublik Deutschland.

Der Verein war davon überzeugt, einen „völkerrechtskonformen neuen Staat“ gegründet und sich eine eigene „Verfassung“ gegeben zu haben. Darin hieß es, das KRD vereine „die Formen einer direkten aufsteigenden Demokratie in der Organisationsform einer Räterepublik mit einer konstitutionellen Wahlmonarchie“. Darüber hinaus enthielt sie Ausführungen zu „Grundrechten“, „staatsbürgerlichen Rechten“, zur „Ausgestaltung der staatlichen Organe und Einrichtungen des öffentlichen Lebens", zum Thema „Rechte der Staatsangehörigen“ und zur „Geld-, Währungs- und Finanzverfassung“. Als Staatsoberhaupt der „konstitutionelle(n) Wahlmonarchie“ des KRD war der „König von Deutschland“ vorgesehen. Bis zur Bildung eines von der KRD-„Verfassung“ vorgesehenen „Staatsrates“ und zur Wahl des ersten Königs sollte der Gründer Peter Fitzek nach eigener Aussage als „Oberster Souverän“ fungieren und treuhänderisch alle Aufgaben übernehmen. Das KRD beanspruchte für sich eigene „Staatsgebiete“ und einen eigenen „autarken Wirtschaftskreislauf.“ Es schuf über Jahre diverse staatssimulierende Strukturen wie etwa eine eigene „Gesetzgebung“, eine Reihe von „Ämtern“, ein „Bankensystem“, eine Fantasiewährung sowie Versorgungseinrichtungen wie eine eigene Renten- und Haftpflichtschadenskasse.

Durch die „Verfassung“ und verschiedene KRD-Strukturen, etwa im Finanz- oder Gesundheitsbereich, simulierte das KRD ein vermeintlich autarkes Staatswesen. Es suggerierte seinen Anhängern fälschlicherweise, sie könnten sich durch einen „Übertritt“ zum KRD der Geltung der deutschen Gesetze entziehen und sich unter anderem von der Steuerpflicht befreien, da es sich nicht als Teil des „internationalen Finanzsystems“ sah.

In der Darstellung des Feindbilds Bundesrepublik inklusive seiner Wirtschaftsordnung spielten auch antisemitische Konnotationen eine Rolle. So behauptete das KRD, das „Schuldgeld- und Zinssystem in Verbindung mit der Geldschöpfung aus dem Nichts“ sei eine der zentralen Säulen des „destruktiven Systems“, das „alle Völker dieser Erde in Schuld und damit in Abhängigkeit“ halte und in dem eine Umverteilung „von den fleißigen Menschen hin zum Bankenkartell“ erfolge.

Aktivitäten zur Mitgliedergewinnung

Das KRD warb kontinuierlich um neue Mitglieder und besonders offensiv um Gewerbetreibende und Geldgeber.

Es lud regelmäßig zum „Tag der offenen Tür“ sowie zu Seminaren und Vortragsveranstaltungen in einer Liegenschaft in Halsbrücke (Sachsen) ein und bot sogenannte Unternehmerseminare an.

Interessierte wurden vom KRD dazu aufgefordert, zunächst eine „Staatszugehörigkeit“ und in einem nächsten Schritt eine „Staatsangehörigkeit“ zu beantragen, wobei insbesondere letztere mit erheblichen Kosten sowie einer Staatsangehörigkeitsprüfung einherging.



0 :Personen gehörten der „Reichsbürger“- und „Selbstverwalter“-Szene im Jahr 2024 an.

Der „Reichsbürger“- und „Selbstverwalter“-Szene werden aktuell insgesamt 26.000 Personen zugerechnet.

Die Szene ist sehr heterogen und setzt sich aus Einzelpersonen ohne Einbindung in Strukturen, Kleinst- und Kleingruppierungen, überregional agierenden Personenzusammenschlüssen und virtuellen Netzwerken zusammen.

Derzeit existieren rund 30 länderübergreifend aktive Gruppierungen, wozu nach dem Verbot des KRD noch „Bismarcks Erben“, die „Verfassunggebende Versammlung“ oder der „Staatenbund Deutsches Reich“ gehören.

Unterhaltung eigener Wirtschaftsstrukturen

Das KRD bemühte sich, den Aufbau eines „autarken Wirtschaftskreislaufs“ sowie die Erweiterung des „Staatsgebiets“ durch den Erwerb von Grundstücken und Immobilien voranzutreiben. Unter der Begrifflichkeit der Autarkie verstand es nach Eigenangaben einen hohen Anteil an Eigenversorgung seiner Anhänger mit biologisch angebauten Lebensmitteln, mit selbsterzeugter Energie oder die Einrichtung von Gesundheitshäusern, Geburtshäusern und Elternschulen. Angestrebt wurde damit die Eigenwirtschaftlichkeit und Unabhängigkeit von der „Euro-Wirtschaft“ und von bestehenden Systemstrukturen.

Das Bild zeigt Münzen mit dem Schriftzug „Neue Deutsche Mark".


Mit dem Versprechen, der KRD-Wirtschaftskreislauf sei von der Bundesrepublik Deutschland und dem Bankensystem unabhängig und dabei zins- und steuerfrei, warb das KRD massiv um Spenden beziehungsweise „Kapitalüberlassungen“ und für den Umtausch von Euro in die Fantasiewährung „E-Mark“ (für digitale Zahlungen) beziehungsweise „Neue Deutsche Mark“ (für Barzahlungen). Beide Bezeichnungen wurden parallel genutzt und dienten bei einem Wechselkurs von einer E-Mark zu 1,10 Euro der reinen Geldgewinnung.

Anhänger des KRD riskierten dabei große finanzielle Schäden, da das KRD nach eigenen Angaben keinen Rückzahlungsanspruch und keine Möglichkeit zum Rücktausch der „E-Mark“ einräumte. Trotzdem erhielt das KRD von seinen Anhängern immer wieder beträchtliche Großspenden in bis zu fünfstelliger Höhe und Vermögenswerte.

Immobilienerwerb durch das KRD

Eine große Bedeutung für das KRD hatte der Erwerb von Immobilen, die als „Staatsgebiet“ angesehen und sowohl zu Wohn- und Siedlungszwecken als auch für geschäftliche Aktivitäten genutzt wurden. Während sich die Aktivitäten des KRD anfangs auf die östlichen Bundesländer konzentrierten, expandierte es später bundesweit. Im Jahr 2022 erwarb es mehrere Immobilien in Niedersachsen, Thüringen und Sachsen. Der Kauf von Liegenschaften erfolgte in der Regel über Privatpersonen (Strohleute), um Bezüge zum KRD zu verschleiern.


Neben der Errichtung von autarken Wohn-, Gemeinschafts-, Arbeits- sowie Gästebereichen, wurden die Immobilien auch für extremistische Aktivitäten genutzt. So wurden in den Räumlichkeiten „Systemausstiegsseminare“ abgehalten, welche vermeintlich „legale Ausstiegskonzepte aus dem destruktiven ‚System Bundesrepublik‘“ vermitteln sollten.

Bewertung

Die Abbildung zeigt symbolhaft Reichsbuerger-Paesse, Reichsadler und Reichsbuerger-Nummernschild.
C. Ohde/blickwinkel/McPHOTO/picture alliance

Das KRD war eine extremistische „Reichsbürger“- und „Selbstverwalter“-Gruppierung, deren Aktivitäten darauf abzielten, die gültige Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland außer Kraft zu setzen und durch ein eigenes System zu ersetzen, in dem Demokratie und Rechtsstaatlichkeit generell keine Geltung haben sollten.

Die Anhängerschaft des KRD wurde so zu rechtswidrigem Verhalten ermuntert und es bestand die Gefahr, dass sie daraus ein Recht zur gewaltsamen „Selbstverteidigung“ gegen staatliche Eingriffe ableiteten.

Mit dem Verbot des „Königreich Deutschland“ bekräftigt der demokratische Rechtsstaat, dass er Bestrebungen nicht toleriert, die sich außerhalb der verfassungsmäßigen Ordnung stellen und dauerhaft unter Missachtung geltenden Rechts gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung agitieren. Das Verbot richtete sich gegen die zu diesem Zeitpunkt einflussreichste Gruppierung innerhalb der Szene der sogenannten „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ und trägt damit zur nachhaltigen Schwächung dieses verfassungsfeindlichen Spektrums bei.

Mehr zum Thema: Zahlen und Fakten zu „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“