Ablehnung eines NPD-Verbotes durchs BVerfG
Das sogenannte zweite NPD-Verbotsverfahren scheitert 2017 erneut vor dem BVerfG – diesmal jedoch aus anderen Gründen als 2003. Das BVerfG stellte fest, dass die Partei zu unbedeutend sei, um die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu gefährden. Als Alternative zu einem Verbot verwies das Gericht auf die Möglichkeit, verfassungsfeindliche Parteien aus der staatlichen Finanzierung auszuschließen. Diese Regelung wurde im Juni 2017 per Grundgesetzänderung beschlossen.