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KPD-Verbot

Nachdem die KPD am 17. August 1956 vom Bundesverfassungsgericht verboten worden war, besetzten Kriminalbeamte und Polizeieinheiten die Räume der Landesleitung der KPD in Düsseldorf. Die Büroräume wurden vorläufig versiegelt, drei Personen festgenommen.
Bernhard Frye/picture alliance/dpa