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Das Bundesamt für Verfassungsschutz im historischen Kontext.

Nationale und internationale Ereignisse haben das Bundesamt und seine Organisation dauerhaft beeinflusst

Gründungsphase

Das Ende des Zweiten Weltkrieges in Europa am 8. Mai 1945 und die damit verbundene Kriegsniederlage des Deutschen Reiches bildete zusammen mit der nachfolgenden alliierten Besatzung die Grundlagen für den demokratischen Wiederaufbau in Westdeutschland. Dabei zeigten sich die aus der unmittelbaren Vergangenheit gezogenen Lehren bereits im festen Entschluss, Vorkehrungen in einer künftigen Verfassung und in den Einzelgesetzen zu treffen, um politischen Extremismus erfolgreich bekämpfen und abwehren zu können. Das politische System der Bundesrepublik Deutschland sollte als wehrhafte Demokratie ausgerichtet sein. Diese Prämisse war vor allem der Zeit zwischen 1918 und 1933 geschuldet, insofern das Ende der Weimarer Republik, die schlussendlich durch ihre Feinde von innen heraus abgeschafft wurde, im Rahmen des demokratischen Neuanfangs keinesfalls ignoriert werden durfte.

Auf die Entscheidung für eine wertegebundene sowie wehrhafte Verfassung folgte rasch der Aufbau des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV). Insbesondere dessen Gründungsphase wurde dabei bis ins Detail von den westalliierten Besatzungsmächten gelenkt. Im sogenannten Polizeibrief (14. April 1949) gestatteten die alliierten Militärgouverneure der künftigen Bundesregierung, eine eigene Stelle „zur Sammlung und Verbreitung von Auskünften über umstürzlerische, gegen die Bundesregierung gerichtete Tätigkeiten einzurichten“. Zugleich untersagten sie jedoch, dieser Behörde auch Polizeibefugnisse einzuräumen. Hier zeigt sich bereits das vorherrschende Leitmotiv bei der Entstehung des Verfassungsschutzes: Die Etablierung einer „neuen Gestapo“ sollte unter allen Umständen verhindert werden. Zudem schlug damit die Geburtsstunde des „Trennungsgebotes“ als eines Grundsatzes des deutschen Rechts, wonach Polizei und Nachrichtendienste in Bezug auf deren Aufgaben, Befugnisse und Organisation getrennt sein sollten. Dieser Verzicht auf exekutive Befugnisse und die föderale Konstruktion des deutschen Verfassungsschutzsystems sind sichtbare Belege für das Bemühen, mit vergangenen Geheimdiensttraditionen zu brechen und einen Nachrichtendienst ohne Zwangsmittel zu schaffen.

Im September 1950 wurde das „Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes“ (BVerfSchG) verkündet. Es bestand anfangs lediglich aus sechs Paragrafen, die sich auf organisatorische Regelungen und Aufgabenstellungen beschränkten. Weiter verpflichtete das neue Gesetz Bund und Länder, jeweils eigene Verfassungsschutzbehörden aufzubauen. Der Bund kam dieser Pflicht durch Errichtung des BfV noch im November 1950 nach, die Länder folgten in unterschiedlichem zeitlichem Abstand.

Das Bild zeigt die ehemalige Liegenschaft des BfV in Köln.
Bundesamt für Verfassungsschutz Die ehemalige Liegenschaft des BfV in Köln.

Die konkreten Arbeitsaufträge des Bundesamtes für Verfassungsschutz resultierten zum damaligen Zeitpunkt im Wesentlichen aus zwei unmittelbaren Bedrohungen: So galt es, die noch junge Demokratie gegen Umsturzversuche von Links- oder Rechtsextremisten abzusichern. Augenfällig wurde dies insbesondere durch die Verbote der neonazistischen Sozialistischen Reichspartei (SRP) im Jahr 1952 und der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) im Jahr 1956 durch das Bundesverfassungsgericht. Dabei kamen auch entsprechende Informationen des BfV in Form beweiskräftiger Unterlagen zum Einsatz. Daneben war die rund 40 Jahre währende zeitliche Spanne von der Gründung der Verfassungsschutzbehörden bis zur deutschen Wiedervereinigung geprägt durch die Auswirkungen des Ost-West-Konfliktes und die Notwendigkeit einer effektiven Spionageabwehr.

Ost-West-Gegensatz und die Teilung Deutschlands

Die Gründung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) im Jahre 1949 sowie die Einrichtung des ostdeutschen Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) im Februar 1950 verschärften die inzwischen eingetretene Blockbildung und damit zugleich die Gefahr einer wachsenden kommunistischen Einflussnahme auf Westdeutschland. In der Folge entwickelte sich die Bundesrepublik Deutschland in den 1950er- und 1960er-Jahren zu einer maßgeblichen Operationsbasis für Nachrichtendienste aus Ost und West. Eine mögliche kommunistische Infiltration sowie die Enttarnung und das Verhindern von Spionageaktivitäten rückten somit immer stärker in den Blickpunkt verfassungsschutzrelevanter Bemühungen.

Insbesondere die DDR unterhielt auf westdeutschem Gebiet ein ausgedehntes Netzwerk von Spionen. Deren Tätigkeit war dabei vornehmlich darauf ausgerichtet, möglichst viele Informationen in der Breite zu erlangen; aber auch die Unterwanderung und Aufklärung neuralgischer Punkte wie Bundestag, Bundesministerien, Bundeswehr, Nachrichtendienste, Parteien und Wirtschaftsunternehmen war ein erklärtes Ziel. Hierbei spielte auch die Anwerbung von Agenten eine bedeutende Rolle. So entsandte die Hauptverwaltung Aufklärung (HV A) des MfS bereits in den 1950er-Jahren eine große Zahl an Agenten in die Bundesrepublik. Das BfV registrierte in diesem Zusammenhang allein in den fünf Jahren vor dem Mauerbau 1961 etwa 28.000 derartige Personen. Neben der Inaussichtstellung wirtschaftlicher Anreize und hoher Geldzahlungen wandten DDR-Nachrichtendienste zur Gewinnung von Mitarbeitern nicht selten erpresserische Methoden an. Ebenso spektakulär wie mysteriös gestaltete sich vor diesem Hintergrund der Fall des ersten Präsidenten des BfV, Dr. Otto John, der am 20. Juli 1954 unautorisiert nach Ost-Berlin einreiste. John kehrte indes im Dezember 1955 überraschenderweise in die Bundesrepublik zurück und wurde dort wegen Landesverrats zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt.

Die HV A führte ihre Agenten auf westdeutschem Operationsgebiet mittels Funksendungen, denen mit Funkabwehr effektiv begegnet werden konnte. In diesem Rahmen gewann die Spionageabwehr des BfV über viele Jahre bedeutsame Erkenntnisse. So wurden in entschlüsselten Funksprüchen beispielsweise Hinweise auf den HV A-Agenten Günter Guillaume gewonnen. Guillaume wurde am 24. April 1974 als DDR-Agent verhaftet. Von 1972 bis 1974 war Guillaume persönlicher Referent von Bundeskanzler Willy Brandt; seine Enttarnung führte zum Rücktritt des Bundeskanzlers.

Die Spionageabwehr verzeichnete zudem Erfolge gegen die dem MfS besonders wichtigen sowie arbeits- und kostenintensiven Operationen mit eingeschleusten Agenten, den sogenannten Illegalen. Diese sind Mitarbeiter eines fremden Nachrichtendienstes, die mit einer Legende zu ihrer Biographie in das Operationsgebiet eingeschleust werden. Das BfV entwickelte methodische Suchmaßnahmen und sichtete ab den 1970er-Jahren im Rahmen der Aktion „Anmeldung“ Hunderttausende Meldekarten von Einwohnermeldeämtern. Anhand dieser Auswertungstätigkeit zeigte sich, dass sich MfS-Agenten erkennbarer wiederkehrender Muster bedienten, sich falsche Identitäten über Anmeldungen im Ausland und mehrfachen Wohnadressenwechsel verschafften. Die steigenden Aufklärungserfolge des Bundesamtes bei der Enttarnung dieser Illegalen konnten in der Folge die Auslandsspionage der DDR für mehrere Jahre spürbar schwächen.

In den 1980er-Jahren erlitt die Spionageabwehr dennoch zwei gravierende Rückschläge: Zunächst wechselte 1982 ein Sachbearbeiter des BfV, Klaus Kuron, die Seiten und lieferte dem MfS bis 1990 als „Maulwurf“ über Jahre hochsensible Informationen aus dem Innern der Spionageabwehr. 1985 lief Hansjoachim Tiedge, Referatsgruppenleiter in der Spionageabwehr, in die DDR über. Offenbar waren diese Ereignisse jedoch keineswegs das Resultat der Arbeit der HV A. Beide Überläufer wurden nicht nachrichtendienstlich angeworben, sie wechselten vielmehr aus eigenem Willen und persönlichen Gründen die Seiten.

„Rote Armee Fraktion“ und „Deutscher Herbst“

In die zeitliche Periode des geteilten Deutschlands fiel zugleich eine Welle linksextremistischen Terrors, in der linksextremistische Gruppierungen die Bundesrepublik Deutschland mit einer Reihe von Anschlägen, Entführungen und politischen Morden erschütterten. So hatte sich in der Dekade zwischen 1967 und 1977 eine Vielzahl linker, linksradikaler und linksextremer Zusammenschlüsse im Umfeld der sogenannten Außerparlamentarischen Opposition und der Studentenbewegung herausgebildet, die überwiegend friedliche Protestaktionen zu vielfältigen Themen wie dem Vietnamkrieg, gegen den von ihnen angeprangerten „Muff“ der Adenauerzeit oder überkommene gesellschaftliche Konventionen organisierten.

picture alliance / SvenSimon | SVEN SIMON Das Fahrzeug, in dem Generalbundesanwalt Siegfried Buback 1977 durch die RAF erschossen wurde.

Auch unter dem Eindruck dieses gesellschaftlichen Klimas formierten sich spätestens seit dem gewaltsamen Tod des Studenten Benno Ohnesorg am 2. Juni 1967 Gruppierungen, deren Aktionen schließlich in linksextremistischem Terrorismus gipfelten. Zu den bedeutendsten linksterroristischen Organisationen zählten dabei die „Bewegung 2. Juni“ sowie die „Rote Armee Fraktion“ (RAF), die in Anlehnung an südamerikanische Revolutionskonzepte den „bewaffneten Kampf“ propagierten, um die angeblich „faschistische“ Qualität des westdeutschen Staates zu „entlarven“. Zwischen 1972 und ihrer Auflösung im Jahr 1998 verübte die RAF 26 Anschläge mit drastischen Folgen und tötete dabei insgesamt 34 Menschen. Der linksextremistisch motivierte Terror der RAF, der zum Teil antisemitische Elemente beinhaltete und mit dem „Deutschen Herbst“ im Jahr 1977 seinen Höhepunkt erreichte, stellte für den Verfassungsschutz ebenso wie für die übrigen Sicherheitsbehörden in der Bundesrepublik Deutschland die bis dahin größte Herausforderung ihrer Geschichte dar und prägte das Sicherheitsgefühl und die Gesetzgebung in Westdeutschland nachhaltig. Die Entführung und Ermordung des Präsidenten der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Hanns Martin Schleyer, die Entführung des Lufthansa-Flugzeugs „Landshut“ sowie die Selbstmorde der inhaftierten Mitglieder der ersten Generation der RAF im Jahr 1977 sind, um nur einige Beispiele zu nennen, bis heute im kollektiven Gedächtnis der bundesrepublikanischen Politik und Gesellschaft fest verankert.

Internationalisierung des Terrors

Neben den Attentaten und Mordanschlägen der RAF erfuhr die innere Sicherheit zu dieser Zeit auch ihre erste Internationalisierung. Linksextremistische Kontakte zu palästinensischen Terrororganisationen sowie eine Zunahme von politisch motivierten Gewalttaten militanter Ausländergruppierungen mit Zielrichtungen, die ihren Ursprung in den politischen und religiösen Konflikten ihrer jeweiligen Herkunftsländer hatten, verschärften dabei die Sicherheitslage erheblich und sollten in der Konsequenz zu einer Erweiterung des Aufgabenspektrums des Verfassungsschutzes führen.

Insbesondere der Nahostkonflikt bildete Ursache und Hintergrund für eine europaweite Welle terroristischer Aktionen. So verübten palästinensische Attentäter bereits am 10. Februar 1970 einen Anschlag auf ein israelisches Flugzeug am Flughafen München-Riem, wobei eine Person starb und zwölf weitere verletzt wurden. Im Anschluss an dieses Attentat erfolgten zudem mehrere antisemitische Anschläge in München.

Große internationale Bestürzung rief der verheerende Anschlag der palästinensischen Terrororganisation „Schwarzer September“ auf die israelische Mannschaft bei den Olympischen Spielen am 5. September 1972 in München hervor. Begonnen als Geiselnahme, endete der bewaffnete Überfall mit der Ermordung von elf israelischen Olympiateilnehmern und dem Tod eines Polizisten.

In der Konsequenz dieser Ereignisse wurde das Aufgabenspektrum des Verfassungsschutzes 1972 um die Dimension des damals so bezeichneten Ausländer-extremismus erweitert. Der Begriff wurde mittlerweile ersetzt durch die Bezeichnung „auslandsbezogener Extremismus“, insofern ein wachsender Teil des auslandsbezogenen extremistischen Personenpotenzials mittlerweile (auch) über die deutsche Staatbürgerschaft verfügt beziehungsweise in Deutschland geboren und aufgewachsen ist. Ohnehin definiert sich der Phänomenbereich primär durch seine Bezugnahme auf ausländische Organisationen, Konflikte oder Ideologien.

Neonazis und rechtsextremistische Skinheadbewegung

Lag bis in die frühen 1970er-Jahre der Schwerpunkt der Beobachtung auf dem organisierten Rechtsextremismus in seinen unterschiedlichen Schattierungen, so wandelte sich das Bild in den darauffolgenden Jahren deutlich. Mit der Neonaziszene und später einem subkulturellen gewaltbereiten Milieu, das sich vor allem in Form der bekannten Skinheadbewegung darstellte, gelangten radikalisierte und gewaltaffine Bestrebungen in den Fokus der Beobachtungstätigkeit des Verfassungsschutzes. Besondere Aufmerksamkeit wurde dabei kleineren gewaltbereiten Gruppierungen mit zwar geringem Organisationsgrad, aber hohem aktionistischen sowie gewaltorientierten Potenzial zuteil. Ihre radikalisierten, zumeist lebensjüngeren Mitglieder waren bereits nicht mehr im historischen Nationalsozialismus sozialisiert worden, vertraten aber eine neonationalsozialistische Ideologie, der sie zuweilen auch mit terroristischen Mitteln Geltung zu verschaffen suchten.

Mit der „Nationalsozialistischen Kampfgruppe Großdeutschland“ (NSKG) wurde 1972 erstmals eine potenziell rechtsterroristische Gruppe zerschlagen, deren Mitglieder konspirativ agierten und bei denen im Zuge der Exekutivmaßnahmen auch Schusswaffen beschlagnahmt wurden. Neonationalsozialistische Aktivitäten in Deutschland wurden aber nicht zuletzt auch durch eine unverhohlene NS-Agitation aus dem Ausland beeinflusst, etwa durch die jahrelang von den USA aus agierende „NSDAP-Auslandsorganisation“ (NSDAP-AO).

1977 trat mit der „Aktionsfront Nationaler Sozialisten“ (ANS) erstmals der Hamburger Neonazi Michael Kühnen in Erscheinung, der durch sein Charisma und Organisationstalent die erstarkende Neonazi-Szene über Jahre hinweg prägen sollte. Aus dem Umfeld der ANS und weiterer Neonazigruppen speisten sich auch solche neonazistischen Täterkreise, die bis in die frühen 1980er-Jahre mit der Bildung terroristischer Gruppierungen und Aktivitäten von Banküberfällen, Waffenbeschaffung, Sprengstoffanschlägen bis hin zu Mordtaten in Erscheinung traten.

Angesichts dieser offensichtlichen Militanz des rechtsextremistischen Spektrums sprach der Bundesminister des Innern eine Reihe von Vereinsverboten gegen überregional aktive neonazistische Gruppierungen aus, zu denen als wichtigste die „Wehrsportgruppe Hoffmann“ (1980), die „Volkssozialistische Bewegung Deutschlands/Partei der Arbeit“ (VSBD/PdA, 1982) oder die nunmehr als „Aktionsfront Nationaler Sozialisten/Nationale Aktivisten“ (ANS/NA, 1983) firmierende Gruppierung um Kühnen gehörten. Diese Vereinsverbote basierten nicht zuletzt auf Erkenntnissen des BfV. Im Zuge dieser und anderer staatlicher Maßnahmen gingen offene terroristische Aktivitäten trotz einer weiterhin bestehenden Gewaltbereitschaft zunächst zurück.

Mauerfall und deutsche Wiedervereinigung - gesamtdeutscher Rechtsextremismus

Das einst enorme Bedrohungspotenzial des Warschauer Paktes fiel mit der friedlichen Revolution in der DDR, dem Fall der Berliner Mauer am 9. November 1989 und dem Kollaps des Kommunismus in Ost- und Mitteleuropa faktisch in sich zusammen.

picture alliance/dpa/Lehtikuva Oy Jubelnde Menschen nach der Maueröffnung am 9. November 1989 vor dem Brandenburger Tor in Berlin.

Der anfängliche Jubel und die Freude über das unblutige Ende des Ost-West-Konfliktes führte indes auch schnell zu Kritik am Verfassungsschutz im Allgemeinen: Die Liegenschaft des BfV in Köln wurde 1989 fertiggestellt und die Behörde musste sich beim Einzug seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereits zu diesem Zeitpunkt der Frage nach seiner künftigen Existenzberechtigung stellen. Während jedoch die Spionageaktivitäten gegen die Bundesrepublik Deutschland durch die östlichen Nachrichtendienste tatsächlich zunächst zurückgingen, wurde es im Bereich der inneren Sicherheit keineswegs ruhiger: Eine im Gefolge der deutschen Wiedervereinigung einsetzende Welle rechtsextremistischer Vorfälle sowie fremdenfeindlicher Hass- und Gewalttaten führte der Öffentlichkeit die stetig zunehmende Virulenz und Aggressivität des Rechtsextremismus drastisch vor Augen.

Die innenpolitischen Entwicklungen hatten auf den Rechtsextremismus einen erheblichen Einfluss. Nicht nur stiegen die Zahlen des rechtsextremistischen Personenpotenzials in fast allen Ausprägungen deutlich an, sondern es galt vor allem, die bisher weitgehend im Verborgenen gehaltene rechtsextremistische Szene in Ostdeutschland aufzuklären. Die von den offiziellen Stellen der untergegangenen DDR als „Rowdytum“ verbrämten subkulturellen und gewaltbereiten Strukturen entpuppten sich in der Realität als neonazistisch geprägte, in eigener Weltsicht fundamentaloppositionelle und mit einer enormen Gewaltaffinität ausgestattete Personenzusammenschlüsse, die auch jenseits ihres eigentlichen Mitglieder- und Aktivistenkerns eine enorme Ausstrahlung auf große Teile der ostdeutschen Jugendszene besaßen.

Der Schwerpunkt der Arbeit des BfV wurde infolgedessen auf die gewaltbereite rechtsextremistische Szene gelegt. Es erwies sich, dass die Szene im Osten Deutschlands diejenige in den westdeutschen Ländern allein quantitativ deutlich überstieg und diese auch eindeutiger politisch geprägt war. Bis 1994 potenzierte sich die Zahl der rechtsextremistischen Gewalttaten und kulminierte in fremdenfeindlichen Brandanschlägen auf Asylbewerberunterkünfte und Wohnhäuser von Migranten, bei denen es auch zu Todesopfern und Verletzten kam. Beschämende Beispiele aus dieser Zeit sind die ausländerfeindlichen Ausschreitungen von Hoyerswerda und Rostock-Lichtenhagen oder die tödlichen Brandanschläge in Mölln und Solingen.

Terroranschläge vom 11. September 2001

picture alliance/AP Photo/malleruzzo Das brennende World Trade Center in New York nach dem Terroranschlag am 11. September 2001.

Am 11. September 2001 entführten 19 Selbstmordattentäter des islamistischen Terrornetzwerks „al-Qaida“ insgesamt vier Linienflugzeuge und setzten diese als Waffe gegen Ziele in den USA ein. Bei einer Kollision mit den zwei Türmen des World Trade Centers in New York City (New York), dem Pentagon in Arlington (Virginia) sowie dem Absturz eines Flugzeugs in Shanksville (Pennsylvania) kamen fast 3.000 Menschen ums Leben. Dieser terroristische Massenmord verschärfte die globale Sicherheitslage in ungeahntem Ausmaß. Er stellte eine Zäsur in der gesamten deutschen Innen- und Sicherheitspolitik dar und hat die bundesdeutsche Sicherheitsarchitektur in der Folge tiefgreifend verändert.

Die Tatsache, dass einige der Attentäter längere Aufenthalte in Deutschland vorweisen konnten („Hamburger Zelle“), forcierte dabei den enormen Handlungsdruck, dem die deutschen Sicherheitsbehörden ausgesetzt waren. In der Folge der Ereignisse verabschiedete die damalige Bundesregierung mehrere zunächst befristete Antiterrorgesetze, darunter auch das Gesetz zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus vom 9. Januar 2002. Hierdurch wurde unter anderem der Beobachtungsauftrag des BfV um Bestrebungen erweitert, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind. Auch wurde die Vorfeldverlagerung der Arbeit des Verfassungsschutzes gestärkt, um eine effektivere Gefahrenabwehr bei terroristischen Bestrebungen zu garantieren.

Neue Befugnisse für das BfV beinhalteten nunmehr etwa die Möglichkeit, von Banken, Luftfahrtunternehmen und Postdienstleistern Kundendaten anzufordern. Ferner wurden Informations- und Datentransfers zwischen den Diensten rechtlich erleichtert, was die Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern und Strafverfolgungsbehörden einschließt. Schließlich wurde im Jahr 2004 das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) in Berlin eingerichtet, um den schnellen Zugriff auf vorhandene Informations- und Wissensbestände verschiedener Behörden strukturiert zu organisieren, eine Auswertung aus unterschiedlichen Perspektiven zu ermöglichen und eine effiziente Gefahrenabwehr zu organisieren.

Der NSU und seine Konsequenzen

Mit Bekanntwerden der neonazistischen Vereinigung „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) ab dem 4. November 2011 rückten die Gefahren des rechtsextremistischen Terrors abermals in den Fokus. Unter den entsetzten Augen der Öffentlichkeit mussten die Sicherheitsbehörden der Tatsache ins Auge sehen, dass der rechtsterroristische NSU über Jahre hinweg die größte rechtsextremistische Mordserie in der Geschichte der Bundesrepublik verüben konnte, ohne etwa durch die Vorfeldaufklärung des Verfassungsschutzes erkannt und gestoppt zu werden.

Zwischen 2000 und 2007 töteten seine Mitglieder 9 Migranten und 1 Polizistin, verübten 43 Mordversuche, 3 Sprengstoffanschläge und 15 Raubüberfälle.

Die sukzessive Aufdeckung der Ereignisse markierte eine Zäsur im Umgang mit rechtsextremistischer Gewalt und der militanten Neonaziszene. Die aus den Ermittlungen von Polizei und anderen Sicherheitsbehörden resultierenden Erkenntnisse ließen erkennen, dass Struktur und Taten des NSU in der bisherigen Geschichte des Rechtsterrorismus in ihrer Kombination ein Novum darstellten. Wesentliche Merkmale der aus Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt, Beate Zschäpe sowie einem umfassenden Unterstützernetzwerk bestehenden Gruppe – etwa das Leben in der Illegalität über einen längeren Zeitraum, die gezielten und geplanten Ermordungen von Einzelpersonen mit Schusswaffen sowie die kaum mögliche Zuordnung der Taten zu einer politischen Motivation – waren im Spektrum des deutschen Rechtsextremismus ein zuvor unbekanntes Phänomen.

Die Erfahrungen aus der Entdeckung des NSU schlugen sich in einer grundlegenden Neuordnung des Erkenntnisaustausches sowohl zwischen Polizei und Nachrichtendiensten als auch zwischen Landes- und Bundesbehörden nieder. Das Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes von 2015 stand vor allem im Lichte der parlamentarischen Aufarbeitung des sicherheitsbehördlichen Umgangs mit dem NSU und seinen rassistisch motivierten Verbrechen. Hierin wurde vor allem ein verbessertes Zusammenwirken der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern sowie eine Stärkung der Zentralstellenfunktion des Bundesamtes geregelt. Auch kamen Regelungen zur Verbesserung des Informationsflusses, zum Ausbau der Analysefähigkeit sowie zur Führung von sogenannten V-Leuten hinzu.

Noch heute prägt die Aufdeckung des NSU und seiner Mordserie die Arbeit des Verfassungsschutzes nachhaltig. So stellte das BfV im Jahre 2018 öffentlich eine Lageverschärfung im Rechtsextremismus fest und reagierte mit entsprechenden Maßnahmen sowie massiver Personalaufstockung in diesem Phänomenbereich. Die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke sowie die Anschläge von Halle und Hanau in den Folgejahren 2019/20 bestätigten auf drastische Weise sowohl die festgestellte Bedrohungslage als auch die Warnungen des BfV vor rechtsterroristischen Einzeltätern, die sich zunehmend auch außerhalb fester Szenestrukturen in abgeschirmten Kommunikationsräumen des Internets radikalisieren und zur Tat schreiten.

NSA-Skandal und Cyberangriffe

Im Jahr 2013 veröffentlichte der Whistleblower Edward Snowden streng geheime Dokumente des amerikanischen Nachrichtendienstes NSA und deckte damit einen der größten globalen Überwachungs- und Spionageskandale in der Geschichte der Spionage auf. So hatten die USA und Großbritannien spätestens seit 2007 in erheblichem Umfang die Telekommunikation sowie das Internet überwacht und die gewonnenen Daten auf Vorrat gespeichert. Zudem sollen Einrichtungen der Europäischen Union und der Vereinten Nationen abgehört und in E-Mail-Konten von Politikern, auch verbündeter Staaten, eingedrungen worden sein. Gerechtfertigt wurden diese Aktionen dabei als präventive Maßnahmen gegen terroristische Anschläge.

Die Vorgänge führten zu erheblichen diplomatischen Spannungen. Im Jahr 2014 wurde ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss eingesetzt, der das Ausmaß und die Hintergründe der Ausspähungen durch ausländische Geheimdienste in Deutschland aufklären sollte. Der NSA-Skandal und seine Begleitumstände hinterließen auch in der deutschen Sicherheitsarchitektur deutliche Spuren. Die Ressourcen der Spionageabwehr im BfV wurden verstärkt, um eine „360°-Grad-Bearbeitung“ aufzubauen. Dieser Ansatz beinhaltet, dass sich die Aufklärungs- und Abwehraktivitäten gegen sämtliche illegale nachrichtendienstliche Aktivitäten richten, die deutsche Sicherheitsinteressen gefährden. Erkannte Spionageoperationen ausländischer Nachrichtendienste in oder gegen Deutschland werden in keinem Fall toleriert.

Darüber hinaus kamen die Bearbeitung von Hinweisen in Bezug auf technische Überwachung („Signal Intelligence“) sowie ein Ausbau der Prävention hinzu. Das Ergebnis des Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages führte einmal mehr vor Augen, wie verletzlich die Souveränität von Staaten in einer vernetzten Welt ist; entwickelten sich doch nachrichtendienstlich gesteuerte Cyberangriffskampagnen („Cyber Intelligence“) in den Folgejahren zu einer stetig wachsenden Herausforderung für die Verfassungsschutzbehörden im Bund und in den Ländern.

Überfall der HAMAS auf Israel

Die pogromartigen Terrorangriffe der palästinensischen HAMAS auf Israel am 7. Oktober 2023 sowie dessen militärische Reaktion setzten Marksteine mit Blick auf Instrumentalisierungs- und Vernetzungsbestrebungen. Vor allem an propalästinensischen Protesten und Versammlungen beteiligten sich fortan diverse extremistische Akteure, darunter Islamisten, palästinensische Extremisten, deutsche und türkische Linksextremisten sowie türkische Rechtsextremisten. Sie alle nahmen die Terroranschläge der HAMAS zum Anlass, um im öffentlichen Raum verstärkt zu Hass und Gewalt gegen Jüdinnen und Juden oder den Staat Israel aufzurufen und dessen Existenzrecht lautstark zu bestreiten. Deutsche Rechtsextremisten wiederum griffen das Thema ihrerseits bereitwillig zur Agitation gegen Personen muslimischen Glaubens und Menschen mit Migrationshintergrund auf. In dieser Gemengelage zeigte sich einmal mehr der Antisemitismus in allen Erscheinungsformen des Extremismus.

Islamistisch motivierte Terroranschläge

Daneben hat die hohe Gefährdungslage durch islamistisch motivierte terroristische Anschläge nicht an Bedeutung verloren. Viele Anschlagsvorhaben konnten rechtzeitig durch den Einsatz der Sicherheitsbehörden verhindert werden. Eine schmerzliche Zäsur bildete zweifellos der Anschlag auf den Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz im Dezember 2016. Mit 12 Toten und über 50 Verletzten blieb er der bislang folgenschwerste Anschlag dieser Art in Deutschland. Seitdem hat sich die Bedrohung durch „inspirierte“ Anschläge allein agierender Personen mit leicht zu beschaffenden und einzusetzenden Tatmitteln wie Messern oder Werkzeugen nicht vermindert.

Zuletzt mehrten sich Taten, bei denen das Verhältnis von einer islamistischen Motivation und einer durch eine psychische Erkrankung motivierten Handlung nicht immer eindeutig gewichtet werden konnte. Auch dies stellt eine weitere Herausforderung mit enormer Relevanz für die Verfassungsschutzbehörden und ihre tägliche Arbeit dar.

Terrorabwehr ist im Arbeitsfeld des jihadistischen Islamismus schlichtweg eine prioritäre Daueraufgabe. Dies belegen nicht zuletzt die Anschläge islamistischer Einzeltäter der Jahre 2024/25 in Mannheim, Solingen, München und Berlin, bei denen Messer oder Personenkraftwagen als Tatwaffen zum Einsatz kamen.