Verfassungsschutz in der Demokratie.
Wie und auf welchen Grundlagen arbeitet das BfV - und wie wird es kontrolliert?
Mit der bedingungslosen Kapitulation der deutschen Wehrmacht endete am 8. Mai 1945 die Gewaltherrschaft des Nationalsozialismus, die Deutschland militärisch und moralisch in den Abgrund geführt hatte. Vor diesem Erfahrungshorizont stifteten die Mütter und Väter des Grundgesetzes eine „streitbare Demokratie“, die im Vergleich zur glücklosen Weimarer Republik auch institutionell wehrhaft ist. Es galt, niemals wieder eine Diktatur auf (west-)deutschem Boden zuzulassen. Die Konzeption der wehrhaften Demokratie basiert im Wesentlichen darauf, dass der Staat gewillt ist, die existenziellen Werte seiner Verfassung auch gegenüber extremistischen Positionen im Inneren nachdrücklich zu verteidigen.

Auf dieser Basis wurde im September 1950 das „Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes“ („Bundesverfassungsschutzgesetz“) verkündet. Es verpflichtete Bund und Länder, jeweils eigene Verfassungsschutzbehörden aufzubauen. Der Bund kam dieser Pflicht durch Errichtung des BfV am 7. November 1950 nach. Die Länder folgten dem Vorbild; nach der Wiedervereinigung wurden entsprechend auch in den neuen Bundesländern Landesbehörden für Verfassungsschutz (LfV) etabliert. Sie werden in diversen Arbeitsbereichen – insbesondere im Bereich technischer Fähigkeiten – durch das Bundesamt unterstützt, das im Rahmen seiner Zentralstellenfunktion zudem überall dort die Federführung übernimmt, wo überregional agierende demokratiefeindliche oder sicherheitsgefährdende Bestrebungen vorliegen.
Soweit durch eine veränderte Lage nötig und geboten, zieht das BfV stets aufs Neue Konsequenzen. Daher wurde die Organisation des BfV in den letzten 75 Jahren immer wieder den jeweiligen Herausforderungen der Zeit angepasst. Dies spiegelt sich unter anderem wider im Aufwuchs auf zwei Standorte – Köln und Berlin.
Die Aufklärungstätigkeit des BfV und der LfV kann bereits im Vorfeld einer konkreten Gefahrensituation und der Verletzung von Strafbestimmungen stattfinden. Den Verfassungsschutzbehörden obliegt damit an höchst sensibler Stelle eine Aufgabe, die in hohem Maße virulent ist für die innere Sicherheit Deutschlands. Denn das Konzept der wehrhaften Demokratie wird in ansteigender Intensität harten Belastungsproben ausgesetzt. Der Verlust stabiler sicherheitspolitischer Gewissheiten und die Rückkehr des Krieges nach Europa verlangen eine sichtbare Funktionalität der Sicherheitsarchitektur.
Bereits früh und öffentlich warnte das BfV vor den Gefährdungen durch auswärtige Mächte, die in verdeckten Operationen deutsche Sicherheitsinteressen untergraben – sei es durch Spionage, Sabotage, hybride Aggressionen oder illegitime Einflussnahme. Ihre leistungsstarken Dienste unterminieren strategisch und mit großen Ressourcen die liberalen Demokratien. Daneben können Extremisten und Terroristen auf vielfältige Themen und wirkmächtige Technik zurückgreifen, um Gefolgschaft zu mobilisieren und zu radikalisieren. Digitale Kommunikationsplattformen vervielfältigen so abstruse wie gefährliche Verschwörungstheorien, die zu einer Art Selfmade-Extremismus gerinnen können, dessen kleinster gemeinsamer Nenner die Staatsfeindlichkeit seiner heterogenen Anhängerschaft ist.
Parallel haben sich gefährliche Trends etabliert, wie etwa eine hohe Gewaltorientierung und gesellschaftliche Entgrenzung des Extremismus, ein hohes Maß an Virtualisierung durch Digitalisierung, die Gefahr durch konspirativ agierende Zellen sowie die Radikalisierung einzelagierender Täter. Als Abwehrdienst stemmt sich das BfV mit allen verfügbaren Ressourcen und nachrichtendienstlichen Operationen gegen die zahlreichen Angriffsvektoren auf unsere freiheitliche demokratische Grundordnung. Neben allgemein zugänglichen Quellen ist der Verfassungsschutz befugt, auch nachrichtendienstliche Mittel zur Informationsbeschaffung einzusetzen. Denn naturgemäß arbeiten fremde Dienste, Extremisten und Terroristen konspirativ und legen ihre Methodik nicht offen dar. Ziel und Zweck aller operativen Arbeit ist stets der Schutz des Landes, der Menschen und der Werteordnung. Es gilt, Bedrohungen für Deutschland und Europa zu erkennen, einzuordnen und abzuwehren.
Neben der operativen Arbeit betreibt der Verfassungsschutz eine umfassende Information der staatlichen Organe; beispielsweise durch die Erstellung von Lagebildern und Analysen, die es der Bundesregierung und den Landesregierungen ermöglichen, geeignete Maßnahmen für die innere Sicherheit einzuleiten. Daneben informiert das BfV im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit mit einem breiten Angebot im Internet sowie mit diversen Publikationen über aktuelle Entwicklungen in seinen spezifischen Arbeitsfeldern. Der öffentlich zugängliche jährliche Verfassungsschutzbericht des Bundesministeriums des Innern (BMI) beruht auf den Erkenntnissen, die das BfV im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags zusammen mit den LfV gewonnen hat.
Wie in demokratischen Rechtssystemen selbstverständlich unterliegen die sensiblen Tätigkeiten des BfV einer genauen und intensiven Kontrolle, die auf ganz unterschiedlichen Ebenen erfolgt.
- So führt das BMI die unmittelbare Dienst- und Fachaufsicht über das BfV aus.
- Auf parlamentarischer Ebene kontrolliert der Deutsche Bundestag das BfV beispielsweise mittels sogenannter parlamentarischer Anfragen. Zusätzlich ist dort das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) eingerichtet, das von der Bundesregierung regelmäßig und umfassend über die allgemeine Tätigkeit der Nachrichtendienste und über Vorgänge von besonderer Bedeutung unterrichtet wird. Beschränkungen des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses nach Maßgabe des Artikels 10 des Grundgesetzes werden daneben durch die vom PKGr bestellte unabhängige G 10-Kommission auf ihre Zulässigkeit und Notwendigkeit hin überprüft.
- Der Beschluss und die Kontrolle der Wirtschafts-pläne des BfV obliegt dem Vertrauensgremium. Es wird vom Deutschen Bundestag aus den Mitgliedern des Haushaltsausschusses gewählt.
- Der Bundesrechnungshof übt die Finanzkontrolle über die deutschen Nachrichtendienste auf Bundesebene aus und unterrichtet unter anderem das PKGr, das Vertrauensgremium sowie das BMI über die Ergebnisse seiner Prüfungen.
- Der beziehungsweise die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit kontrolliert die Einhaltung von Datenschutzvorschriften beim BfV.
- Maßnahmen des BfV, die Betroffene nach eigener Darstellung in ihren Rechten beeinträchtigen, unterliegen darüber hinaus einer gerichtlichen Nachprüfung.
Nicht zuletzt nimmt aber auch die breite Öffentlichkeit eine wichtige Kontrollfunktion wahr – beispielsweise durch zivilgesellschaftliche Diskussionen sowie die vielfältige Berichterstattung in den Medien zu Aufgaben des Verfassungsschutzes und Themen der inneren Sicherheit.