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Grußwort von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt.

Bundesministerium des Innern

Jede Demokratie braucht Menschen, die sie schützen. Eine wehrhafte Demokratie braucht wehrhafte Demokraten, die unsere Freiheit gegen diejenigen verteidigen, die diese Freiheit beseitigen wollen. Seit mittlerweile 75 Jahren macht das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) genau das sehr erfolgreich.

Die Bundesrepublik ist der beste Staat, den es auf deutschem Boden jemals gab und das BfV ist der beste Inlandsnachrichtendienst, den Deutschland jemals hatte. Nach dem Terrorregime der Nationalsozialisten hat das BfV die Arbeit des Inlandsgeheimdienstes in Deutschland neu definiert, demokratisch und rechtsstaatlich ausgestattet. Er hat maßgeblich dazu beigetragen, dass die Bundesrepublik sich gegen Spionage und Sabotage, gegen Extremismus von rechts und links oder gegen den Islamismus effektiv wehren konnte und bis heute kann. Der Verfassungsschutz hat immer wieder seine Fähigkeit bewiesen, eigene Abläufe und Strukturen zu überprüfen und sich weiterzuentwickeln, etwa mit dem umfassenden Reformprozess nach Bekanntwerden der Defizite bezüglich der Mord- und Terrorserie des NSU. Anerkennung gebührt dieser bedeutenden Behörde daher nicht nur für ihr ehrwürdiges Alter, sondern auch für den professionellen Umgang mit kritischen Aspekten ihrer Arbeit.

Seit seiner Gründung im Jahr 1950 wacht das Bundesamt für Verfassungsschutz über unsere freiheitliche demokratische Grundordnung. Damit ist es eine tragende Säule unserer Sicherheitsarchitektur – es schafft mit seiner Aufklärungsarbeit die Bedingungen dafür, dass unsere Demokratie wehrhaft sein kann. Seine Gründung brach damals ausdrücklich mit der problematischen Tradition der politischen Polizei.

Anders ausgedrückt, in Anlehnung an den Historiker Michael Wala, der die Anfangsgeschichte des BfV erforscht hat: Die Wurzeln des BfV sind nicht braun, sondern eher rot-weiß-blau. Denn der Einfluss der drei Westalliierten – vor allem Großbritanniens und der USA – bei der Entstehung des BfV war erheblich. Auf sie geht der Paradigmenwechsel des Trennungsgebots im Polizeibrief von 1949 zurück, das für den Verfassungsschutz exekutive Befugnisse explizit ausschließt.

Die Gründung des BfV ist nicht zuletzt eine Lehre aus den Erfahrungen der Weimarer Republik, die nicht wehrhaft genug aufgestellt war, um sich den Nationalsozialisten effektiv zu widersetzen. Auch das hat den Zerfall der Demokratie damals mitbegünstigt. Deshalb wurde der Verfassungsschutz nach dem Zweiten Weltkrieg als Instrument der wehrhaften Demokratie geschaffen und entsprechend im Grundgesetz verankert.

In bewegten und herausfordernden Zeiten hat sich das BfV seitdem als verlässlicher Garant für die Verteidigung unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung erwiesen. Die Art der Bedrohungen hat sich im Laufe der Jahrzehnte gewandelt – der Auftrag des BfV bleibt gleich: der Schutz unserer Demokratie und der freiheitlichen Werte, auf denen unser Gemeinwesen fußt. Der Verfassungsschutz ist das zentrale Frühwarnsystem unserer Sicherheitsarchitektur. Er sammelt, wertet aus, gibt seine Erkenntnisse weiter und schafft damit die Voraussetzung, um extremistische und terroristische Bedrohungen sowie Spionageversuche adäquat bekämpfen zu können.

Das alles wäre nicht denkbar ohne engagierte, professionelle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Als oberster Dienstherr bin ich stolz auf eine Belegschaft, die sich durch hohes Verantwortungsbewusstsein und außergewöhnliche Fachkompetenz auszeichnet. Ihre Arbeit ist ein unverzichtbarer Beitrag für die Sicherheit und Stabilität unseres Landes. Dafür Ihnen allen herzlichen Dank!

Ich gratuliere herzlich zu 75 Jahren Bundesamt für Verfassungsschutz und danke allen sehr, die an seiner erfolgreichen Arbeit beteiligt waren und sind. Möge es seine wichtige Aufgabe kraft seiner engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch in Zukunft mit Sorgfalt, Weitsicht und Ethos erfüllen.

Mit herzlichem Gruß

Alexander Dobrindt
Bundesminister des Innern