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Ransomware

Unter Ransomware versteht man eine Schadsoftware, welche Dateien auf dem infizierten Rechner eines Opfers verschlüsselt und im Anschluss mit einem Entschlüsselungs-Key sichert. Der Besitzer des Rechners kann diesen dadurch nicht mehr nutzen. Angreifer können dann für die Entschlüsselung ein Lösegeld mit dem Versprechen fordern, nach dessen Eingang den Entschlüsselungs-Key zu übersenden. Sie können aber auch den Key zerstören und eine Entschlüsselung somit nahezu unmöglich machen.

Rassismus

Rassismus versucht Kultur und Geschichte auf biologisch-anthropologische und nicht auf politische und soziale Ursachen zurückzuführen. Rassisten plädieren für „ethnisch homogene“ Nationen. Der Rassismus klassifiziert Gruppen und Individuen nach vermeintlichen ethnischen und biologischen Kriterien. Der Rassismus kann sich in der Unterscheidung von höher- und minderwertigen Menschen oder „Rassen“ äußern. Er kann auch kulturelle Differenzen als angeboren und unveränderbar erklären. In beiden Fällen negiert er die universelle Geltung der Menschenrechte.

Rechtsextremismus

Der Rechtsextremismus stellt in Deutschland kein ideologisch einheitliches Phänomen dar; vielmehr tritt er in verschiedenen Ausprägungen chauvinistischer, rassistischer und antisemitischer Ideologieelemente hervor, woraus sich unterschiedliche Zielsetzungen ab- bzw. herleiten. Wesentliche Kernelemente rechtsextremistischer Überzeugung sind allerdings die Ablehnung des Gleichheitsprinzips der Menschen und die damit verknüpfte Überbewertung deren ethnischer Zuordnung. Neben diesen vorherrschenden Ideologiefragmenten verbindet Rechtsextremisten in aller Regel ihr autoritäres und identitäres Staatsverständnis. Danach verschmelzen Staat und Volk im Sinne einer angeblich „natürlichen Ordnung“ zu einer Einheit. Diese Vorstellung von Staat, Nation und Gesellschaft basiert auf einem „völkischen Kollektivismus“.

Neben dem rechtsextremistischen Parteienspektrum, Neonazis sowie subkulturell geprägten Rechtsextremisten können Teile der Neuen Rechten dem Phänomenbereich zugerechnet werden. Indikatoren, die die Einordnung einer Person als rechtsextremistisch vermuten lassen, können vielfältig sein und bemessen sich an der Extremismusintensität des Personenzusammenschlusses bzw. der Person selbst. Gemeint ist damit das Ausmaß der Negierung einschlägiger Normen und Regeln einer offenen Gesellschaft sowie des demokratischen Verfassungsstaates.

Unabhängig von Personenzusammenschlüssen spielen Straf- und Gewalttaten eine gewichtige Rolle bei der Identifizierung von Rechtsextremisten. Als sogenannte szenetypische Straftaten, die eine Zuordnung zum rechtsextremistischen Spektrum als sehr wahrscheinlich erscheinen lassen, gelten Volksverhetzung, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen.

Artikel „Zahlen und Fakten im Rechtsextremismus“

Hintergrund-Bericht „Herausforderung rechtsextremistische Gewalt und rechtsterroristische Anschläge“

Hintergrund-Bericht „Rechtsextremistische Erlebniswelt: Musik und Kampfsport“

Rechtsterrorismus

Der Terrorismus-Begriff der Verfassungsschutzbehörden unterscheidet sich von der strafrechtlichen Definition: Während der Terrorismus-Begriff im strafrechtlichen Sinne – zumindest in Bezug auf „terroristische Vereinigungen“ gemäß § 129a Strafgesetzbuch (StGB) – eine relativ enge Konkretisierung erfährt, ist dieser im Verfassungsschutzverbund weiter gefasst.

Verfassungsschutzbehörden verstehen unter Rechtsterrorismus den nachhaltig geführten Kampf von Rechtsextremisten für politische Ziele. Diese sollen mithilfe von Anschlägen auf Leib, Leben und Eigentum anderer durchgesetzt werden, insbesondere durch schwere Straftaten, wie sie in § 129a Abs. 1 StGB genannt sind, oder durch andere Straftaten, die zur Vorbereitung solcher Straftaten dienen.

Entscheidend ist aus Verfassungsschutzperspektive das gleichzeitige Vorliegen von drei wesentlichen Faktoren, die auf einen Akteur zutreffen müssen:

  • eine politische Motivation in Verbindung mit konkreten politischen Zielen,
  • ein nachhaltiges, also nicht nur spontanes, impulsives oder einmaliges Agieren
  • Verüben von besonders schweren Straftaten, insbesondere massiven Gewaltstraftaten.

Hintergrund-Bericht „Herausforderung rechtsextremistische Gewalt und rechtsterroristische Anschläge“

Reichsbürger und Selbstverwalter

Die „Reichsbürger“- und „Selbstverwalter“-Szene ist sehr heterogen und umfasst Einzelpersonen ohne strukturelle Einbindung, Kleinst- und Kleingruppierungen, überregional agierende Personenzusammenschlüsse sowie virtuelle Netzwerke. Ihnen gemeinsam ist die fundamentale Ablehnung der Legitimität und Souveränität der Bundesrepublik Deutschland sowie der bestehenden Rechtsordnung. Ein Teil der Szene greift zudem Argumentationslinien des Gebiets- und Geschichtsrevisionismus auf, indem er sich auf bestimmte Zeitabschnitte des ehemaligen „Deutschen Reiches“ in seinen unterschiedlichen Staats- und Herrschaftsformen sowie Grenzen beruft.

Zwischen „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“ ist keine trennscharfe Unterscheidung möglich. „Reichsbürger“ berufen sich auf die Fortexistenz eines wie auch immer gearteten „Deutschen Reiches“ und lehnen deshalb die Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich ab. „Selbstverwalter“ hingegen fühlen sich dem Staat gänzlich nicht zugehörig und behaupten, sie könnten durch eine Eigenerklärung aus dem Staat „austreten“ und seien deshalb auch nicht an dessen Gesetze gebunden.

Artikel „Begriff und Erscheinungsformen in der ,Reichsbürger'- und ,Selbstverwalter'-Szene“

Publikation „´Reichsbürger´ und ´Selbstverwalter´ - Staatsfeinde, Geschäftemacher, Verschwörungstheoretiker“

Publikation „Rechtsextremisten, ´Reichsbürger´ und ´Selbstverwalter´ in Sicherheitsbehörden“

Remigration

„Remigration“ bezeichnet ein innerhalb der Neuen Rechten verbreitetes Konzept und leitet sich als notwendige Handlungsanweisung aus dem zentralen neurechten Ideologem des „Ethnopluralismus“ ab, der auf die Schaffung ethnisch definierter Gesellschaften und damit die Ausweisung aller „Volksfremden“ abstellt. Dieser Leitvorstellung folgend setzen sich neurechte Akteure in Deutschland die Bewahrung der „ethnokulturellen Identität und Substanz“ des deutschen Volkes zum Ziel.

Da neurechte Akteure und Gruppen aufgrund der aktuellen Migrationsbewegungen einen „gesteuerten Bevölkerungsaustausch“ unterstellen, wonach die autochthone Bevölkerung Europas durch Zuwanderer aus Afrika sowie dem Nahen und Mittleren Osten gezielt ersetzt werde, soll mit dem Konzept der „Remigration“ diesem Vorgang entgegengewirkt werden, um letztlich dem Idealbild des „Ethnopluralismus“ entsprechend eine möglichst homogene Bevölkerung zu schaffen.

Residentur

Getarnter Stützpunkt eines Nachrichtendienstes in einem anderen Land. Ist der Stützpunkt in einer offiziellen oder halboffiziellen Vertretung (zum Beispiel Botschaft, Handelsvertretung), spricht man von einer Legalresidentur. Hiervon zu unterscheiden ist eine illegale Residentur, die aus einer Gruppe von konspirativ arbeitenden ND-Angehörigen oder Illegalen besteht.

Artikel „Akteure und Aktionsfelder“

Revisionismus

Grundsätzlich bezeichnet (rechtsextremistischer) Revisionismus Bestrebungen, die eine Umdeutung von allgemein anerkannten historischen, politischen oder wissenschaftlichen Erkenntnissen anstreben. Im engeren Sinne sind unter dem verfassungsschutzrelevanten (Geschichts-) Revisionismus vor allem kontrafaktische Äußerungen zu verstehen, in denen beispielsweise die Schuld des NS-Regimes am Ausbruch des Zweiten Weltkriegs oder der verbrecherische Charakter der NS-Diktatur bestritten werden. Einschlägige Beispiele sind u. a. die Leugnung des Holocaust oder die Verharmlosung der vom NS-Regime betriebenen Ermordung von Menschen, die als „lebensunwertes Leben“ bezeichnet wurden.

Der (Geschichts-)Revisionismus zeichnet sich vor allem durch manipulativen Umgang mit historischen Dokumenten, systematischen Falschdarstellungen und Auslassungen aus. Allseits anerkannte Forschungsergebnisse, die dem Ziel der Entlastung des Nationalsozialismus entgegenstehen, werden ignoriert, ohne Begründung als falsch deklariert oder als zielgerichtete Irreführung diffamiert. In Deutschland erfüllt das Billigen, Leugnen oder Verharmlosen des Holocaust einen Tatbestand der Volksverhetzung gem. § 130 Strafgesetzbuch (StGB).

Daneben äußert sich ein verfassungsfeindlicher (Gebiets-)Revisionismus auch in Bestrebungen nach einer völkerrechtswidrigen Eingliederung von ehemals deutschen Gebieten in das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland bzw. einer Wiederherstellung der Grenzverläufe des Deutschen Kaiserreiches oder des nationalsozialistischen Deutschlands.

Rojava

Mit „Rojava“ sind die überwiegend von Kurden besiedelten Gebiete in Nordsyrien gemeint. Politisch betrachten die „Arbeiterpartei Kurdistans“ PKK und ihre syrische Schwesterorganisation „Rojava“ als quasiautonomes Gebiet, in dem die ideologischen Sichtweisen des PKK-Gründers Abdullah Öcalan im Rahmen des „demokratischen Konföderalismus“ gelebt werden.