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Teilnahmebedingungen Gewinnspiel

Die Grafik eines Wimmeldbilds mit der Überschrift "Gewinnspiel - Winter-Wimmelbild"

Das Bundesamt für Verfassungsschutz, Merianstraße 100, 50765 Köln (BfV) verlost auf seinem Instagram- und LinkedIn-Kanal im Beitrag vom 12.12.2024 je fünf Mützen. Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erklärt sich der / die Nutzende mit den nachstehenden Teilnahmebedingungen einverstanden.

1. Was kann man gewinnen?

Mit der Teilnahme besteht die Möglichkeit, einen von je fünf auf dem Instagram- und LinkedIn-Kanal im Beitrag des Bundesamts für Verfassungsschutz vom 12.12.2024 beschriebenen Mützen zu gewinnen.

2. Wie kann man am Gewinnspiel teilnehmen?

Die Teilnahme ist ausschließlich online auf der offiziellen Instagram-/LinkedIn-Seite des Bundesamts für Verfassungsschutz möglich. Zur Teilnahme an dem Gewinnspiel muss der / die Teilnehmende dem jeweiligen Kanal folgen und unter dem entsprechenden Beitrag kommentieren bzw. eine PN schreiben.

3. In welchem Zeitraum findet das Gewinnspiel statt?

Das Gewinnspiel startet mit der Veröffentlichung des Beitrags auf dem Instagram-/Linked-In-Kanal des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) und endet am 12.12.2024 um 23:59 Uhr.

4. Wer kann mitmachen?

Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist kostenlos. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die ihr 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Diese natürlichen Personen sind zur einmaligen Teilnahme am Gewinnspiel berechtigt.

5. Wer wird von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen?

An der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligte Personen und Mitarbeitende des Bundesamts für Verfassungsschutz sowie ihre Familienmitglieder sind nicht teilnahmeberechtigt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, wie z.B. Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen durch mehrfache Teilnahme am Gewinnspiel; Manipulation etc. vorliegen. Personen, die mehrfach an dem Gewinnspiel teilnehmen, werden von dem Gewinnspiel ausgeschlossen.

6. Wie werden die Gewinnerinnen / Gewinner ermittelt?

Unter allen Teilnehmenden werden je eine Gewinnerinnen / ein Gewinner in einem Losverfahren unter Gewährleistung des Zufallsprinzips ermittelt.

7. Wie erfahre ich, ob ich gewonnen habe?

Die Gewinnerinnen / Gewinner werden über die Nachrichtenfunktion der Netzwerk-Plattform nach Ablauf der Teilnahmefrist am Gewinnspiel kontaktiert und benachrichtigt.

8. Wie erhalte ich als Gewinnerin / Gewinner meinen Gewinn?

Mit der Gewinnbenachrichtigung werden die Gewinnerinnen / die Gewinner aufgefordert, dem Bundesamt für Verfassungsschutz die zur Bereitstellung des Gewinns erforderlichen Kontaktdaten mitzuteilen. Die Gewinnerinnen / Gewinner übermitteln daraufhin ihre erforderlichen Kontaktdaten über eine E-Mail an personalmarketing_socialmedia@bfv.bund.de für die Übersendung des Gewinns. Für die Richtigkeit der angegebenen Kontaktdaten sind die Gewinnerinnen / Gewinner verantwortlich. Sobald der Gewinn vom Bundesamt für Verfassungsschutz an den Transportdienstleister übergeben wird, liegt die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs bei den Gewinnerinnen / Gewinnern.

9. Welche Frist gibt es, um sich als Gewinnerin / Gewinner zu melden?

Die Gewinnerin / der Gewinner muss sich innerhalb von 72 Stunden beim Bundesamt für Verfassungsschutz melden, gerechnet ab dem Beginn des Tages, der der Gewinnbenachrichtigung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz nachfolgt. Sollte sich innerhalb der Frist die Gewinnerin / der Gewinner nicht beim Bundesamt für Verfassungsschutz melden oder der Gewinn aufgrund einer falsch angegebenen Lieferadresse unzustellbar sein, wird eine neue Gewinnerin / ein neuer Gewinner nach diesen Teilnahmebedingungen ermittelt.

10. Änderungen am Gewinnspiel

Das Bundesamt für Verfassungsschutz behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit anzupassen, zu ändern oder zu beenden, falls die Notwendigkeit dafür besteht, etwa weil technische Probleme dies erforderlich machen oder Manipulationen festgestellt werden oder sonst eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht mehr sichergestellt ist.

11. Sonstiges

Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Teilnehmenden verpflichten sich bei Teilnahme an dem Gewinnspiel, keine rechtswidrigen Inhalte auf dem Instagram-/LinkedIn-Kanal des Bundesamtes für Verfassungsschutz zu teilen.

12. Verantwortlichkeit für das Gewinnspiel

Für das Gewinnspiel ist allein das Bundesamt für Verfassungsschutz, Merianstraße 100, 50765 Köln verantwortlich (Veranstalter). Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Meta Platforms, Inc. sowie LinkedIn Ireland Unlimited Company. Das Gewinnspiel wird nicht von Meta Platforms bzw. LinkedIn Ireland Unlimited Company gesponsert, unterstützt oder organisiert.

13. Datenschutz

Die Teilnehmenden erklären sich bereit, dass ihre angegebenen Kontaktdaten (Name, Adresse) vom Bundesamt für Verfassungsschutz für die Dauer der Aktion gespeichert und weiterverarbeitet werden, soweit dies für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlich ist. Nach endgültiger Abwicklung der Aktion werden die Daten gelöscht, soweit eine Speicherung gesetzlich nicht erforderlich ist. Informationen über die Daten können Sie unter personalmarketing_socialmedia@bfv.bund.de abfragen.