
Glossar
Parlamentarische Kontrollgremien
Die Regierungen haben den Gremien außerdem grundsätzlich auf Verlangen Einsicht in Akten und Dateien der Verfassungsschutzbehörden zu gewähren, die Anhörung von Mitarbeitern zu gestatten und Zutritt zu den Räumlichkeiten der Verfassungsschutzbehörden zu ermöglichen (Ausnahmen im Bereich des Bundes
s. § 6 PKGrG).
Parteiverbot
Nach Art. 21 Abs. 2 Grundgesetz sind Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht (Art. 21 Abs. 2 GG; §§ 13 Nr. 2, 43 ff. BVerfGG).
Die Hürden für ein Parteiverbot sind hoch. In der Bundesrepublik wurden bisher zwei Parteien verboten: 1952 die „Sozialistische Reichspartei“ (SRP) und 1956 die „Kommunistische Partei Deutschlands“ (KPD).
Zuletzt wurde 2003 ein von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat angestrengtes Verfahren zum Verbot der NPD eingestellt. Laut Bundesverfassungsgericht konnte zum Zeitpunkt der Einleitung des Verbotsverfahrens auf Grund der Beobachtung durch V-Leute der Verfassungsschutzbehörden, die als Mitglieder in Landes- und Bundesvorständen der NPD fungieren, unmittelbar vor und während des Verbotsverfahrens nicht mehr von der Staatsfreiheit der NPD-Führung ausgegangen werden.
Politisch motivierte Kriminalität (PMK)
Die Straftaten werden folgenden Phänomenbereichen zugeordnet:
- Politisch motivierte Kriminalität – rechts,
- Politisch motivierte Kriminalität – links,
- Politisch motivierte Ausländerkriminalität,
- Sonstige politisch motivierte Straftaten mit extremistischem Hintergrund.
Proliferation
s.a. Dual-Use-Güter