
Klarstellung: Datenweitergabe an NSA nach Recht und Gesetz
Pressemitteilung vom 13. September 2013
Zu dem Beitrag „Verfassungsschutz beliefert NSA“ auf Suedddeutsche.de stellt das Bundesamt für Verfassungsschutz klar:
Bei der Zusammenarbeit mit den US-amerikanischen Diensten hält sich das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) strikt an seine gesetzlichen Befugnisse. Die Weitergabe von Informationen, die das BfV im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags erhebt, an ausländische Dienste erfolgt im Rahmen der Fallbearbeitung auf Grundlage des § 19 Abs. 3 Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG).
Präsident Dr. Maaßen: “Das Bundesamt für Verfassungsschutz pflegt im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgabenerfüllung eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit verschiedenen ausländischen Diensten, darunter auch mit US-amerikanischen Diensten. Diese Kooperation trägt erheblich zur Verhinderung von Terroranschlägen und damit zum Schutz von Leib und Leben in Deutschland bei. Die Zusammenarbeit erfolgt nach Recht und Gesetz. Jede gegenteilige Behauptung weise ich mit Nachdruck zurück. Das Parlamentarische Kontrollgremium wurde und wird über die in dem Bericht beschriebene Datenübermittlung vollumfänglich informiert.“
V.i.S.d.P.
Stefan Mayer, Pressesprecher