
Was genau macht der Verfassungsschutz?

Gemäß § 3 Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) sammelt das BfV gemeinsam mit den Landesbehörden für Verfassungsschutz (LfV) Informationen über
Bestrebungen, die
gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder
gegen den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder
durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder
gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Art. 9 Abs. 2 GG), insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind,
geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht (Spionagebekämpfung)
und wertet diese aus.Ferner wirkt das BfV nach § 3 Abs. 2 BVerfSchG beim Geheim- und Sabotageschutz mit.
Den weitaus größten Teil seiner Informationen gewinnt der Verfassungsschutz aus offenen, allgemein zugänglichen Quellen – also aus Druckerzeugnissen wie Zeitungen, Flugblättern, Programmen und Aufrufen. Mitarbeiter des Bundesamtes besuchen öffentliche Veranstaltungen und befragen auch Personen, die sachdienliche Hinweise geben können. Bei diesen Gesprächen auf freiwilliger Basis treten die Mitarbeiter des BfV offen auf. Aber auch die Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel ist für die Informationsgewinnung unverzichtbar. Dazu gehören das Führen von V-Leuten (angeworbene Personen aus der extremistischen Szene, keine Mitarbeiter der Verfassungsschutzbehörden), die Observation und die von einem unabhängigen parlamentarischen Gremium (G10-Kommission) kontrollierte Telekommunikations-, Brief- und Postüberwachung.