
Was tut das BfV?
Das BfV sammelt zum Zwecke der Spionageabwehr und der Proliferationsabwehr Informationen über sicherheitsgefährdende und geheimdienstliche Tätigkeiten und wertet diese aus. Derartige illegale Tätigkeiten ausländischer Nachrichtendienste stellen einen schweren Angriff auf die Sicherheitsinteressen Deutschlands dar. Diese Analysetätigkeit ist auf eine enge Zusammenarbeit mit anderen Behörden in Deutschland angewiesen. Zugleich ist sie auch mit einer partnerschaftlichen internationalen Zusammenarbeit mit anderen Nachrichtendiensten verbunden.
Dabei gilt es zunächst, eine Einschätzung der aktuellen Bedrohungslage durch Spionage zu gewinnen und deren Hauptträger und die mit ihnen in Kontakt stehenden Zielpersonen zu identifizieren. Kontaktpersonen und Zielobjekte fremder Nachrichtendienste sensibilisiert das BfV anlassbezogen. So sollen Spionageaktivitäten verhindert und unterbrochen werden. Außerdem unterrichtet das BfV den Generalbundesanwalt über seine Erkenntnisse, der strafrechtliche Ermittlungsverfahren einleiten kann.
Im Bereich der Proliferationsbekämpfung sensibilisiert das BfV sowohl Industrie als auch Bildungs- und Forschungseinrichtungen über die Thematik und bestehende Risiken. Weiterhin deckt das BfV proliferationsrelevante Aktivitäten auf und trägt so dazu bei, Beschaffungsbemühungen fremder Staaten zu verhindern. Hierzu arbeitet das BfV eng mit den Verfassungsschutzbehörden der Länder sowie im Rahmen der Exportkontrolle mit weiteren Behörden zusammen.