
EU-Liste terroristischer Organisationen
EG-Verordnungen Nr. 2580/2001 und 881/2002

Auf die Terroranschläge vom 11. September 2001 hat die Europäische Union (EU) u. a. mit der EG-Verordnung Nr. 2580/2001 reagiert. Diese Verordnung dient vorrangig dem Kampf gegen die Finanzierung des internationalen Terrorismus, u. a. durch das Einfrieren von Vermögenswerten oder das Verbot von Geschäftskontakten zu Terroristen und terroristischen Organisationen. Die davon betroffenen Personen und Organisationen werden in einer der Verordnung beigefügten Liste aufgeführt.
Ergänzend hierzu listet die EG-Verordnung Nr. 881/2002 bestimmte Personen auf, die mit Usama Bin Laden in Verbindung standen oder dem „al-Qaida“-Netzwerk und den „Taleban“ in Verbindung stehen. Grundlage für die EG-Verordnungen sind vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen erlassene Resolutionen UN-1267 und UN-1988. Die Listen werden anlassbezogen aktualisiert.
Die EG-Verordnungen ermöglichen insbesondere die erleichterte Beschlagnahme von Finanzmitteln und Sperrung der Konten von Terroristen und terroristischen Organisationen. Sie bewirken zudem strengere Regelungen für den internationalen Handel, u. a. über das Außenwirtschaftsgesetz. Damit soll bereits frühzeitig die materielle oder finanzielle Unterstützung des internationalen Terrorismus verhindert werden.