
Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ)

Das Ende 2004 in Berlin eingerichtete Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) ist keine eigenständige Behörde, sondern eine gemeinsame Kooperations- und Kommunikationsplattform von 40 nationalen Behörden aus dem Bereich der Inneren Sicherheit. Für die Einrichtung war kein neues Gesetz erforderlich, denn keine Behörde erhielt zusätzliche Kompetenzen oder gab Souveränität ab. Vielmehr trifft jede der beteiligten Behörden ihre Maßnahmen in eigener Zuständigkeit und im Rahmen der für sie geltenden Gesetze. Aufgrund der Organisationsstruktur gibt es auch keinen „GTAZ-Leiter“, sondern Vertreter von folgenden Einrichtungen kooperieren „auf Augenhöhe“:
Bundesamt für Verfassungsschutz
Bundeskriminalamt
Bundesnachrichtendienst
Generalbundesanwalt
Bundespolizei
Zollkriminalamt
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Militärischer Abschirmdienst
Landesämter für Verfassungsschutz
Landeskriminalämter
Die Einrichtung des GTAZ erfolgte vor dem Hintergrund einer verstärkten Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus. Die Terroranschläge in den USA am 11. September 2001 durch „al Qaida“ stellten eine Zäsur dar, die sich erheblich auf die Sicherheitsstruktur in Deutschland und der internationalen Staatengemeinschaft insgesamt auswirkte.
Informations- und Analysestellen – NIAS und PIAS
Wesentlich für den Erfolg des GTAZ ist die Kooperation zwischen nachrichtendienstlichen und polizeilichen Institutionen und Akteuren. Voraussetzung für deren Kooperation unter einem Dach war die Einrichtung von zwei getrennten Säulen, nämlich in Form der Nachrichtendienstlichen und der Polizeilichen Informations- und Analysestelle (NIAS und PIAS). NIAS- und PIAS-Mitglieder arbeiten in verschiedenen Arbeitsgruppen (AG) eng zusammen, die unterschiedlichen Zwecken dienen: Neben der aktuellen Fallbearbeitung sowie der Gefahrenprognose werden auch mittel- bzw. längerfristige Analysen erstellt.
Zu nennen sind dabei:
AG Tägliche Lagebesprechung
AG Gefährdungsbewertung
AG Operativer Informationsaustausch
AG „Fälle/Analysen zum islamistischen Terrorismus“
AG Islamistisch-terroristisches Personenpotenzial
AG Deradikalisierung
AG Transnationale Aspekte
AG Statusrechtliche Begleitmaßnahmen
Intelligence Board (nur NIAS)
Der Schlüssel zu Erfolgen in der Terrorismusbekämpfung liegt im Miteinander der unterschiedlichen nachrichtendienstlichen und polizeilichen Akteure – ergänzt durch flankierende Maßnahmen im Bereich des Ausländerrechts sowie in einer auf langfristige Wirksamkeit angelegten Abstimmung präventiver und repressiver Erfordernisse (ganzheitlicher Ansatz). Die Stärkung behördenübergreifender Zusammenarbeit sowie die Intensivierung der Kooperation mit Vertretern der Strafverfolgung schaffen zudem eine Kultur des Vertrauens, die unabdingbar ist für die frühzeitige Erkennung und Abwehr von Gefahren.
Mehrere Fälle, darunter die erfolgreichen Ermittlungen im Zusammenhang mit der „Sauerland-Gruppe“, die zur Verhinderung eines Terroranschlags in Deutschland geführt haben, haben gezeigt, dass die Strukturen von GTAZ und NIAS funktions- und leistungsfähig sind.
