
Counter Terrorism Group (CTG)
Die Counter-Terrorism Group (CTG) wurde im Herbst 2001 in Folge eines Beschlusses des Rates der Justiz- und Innenminister der EU vom 20. September 2001 ins Leben gerufen. Die CTG ist ein informelles nachrichtendienstliches Gremium und somit nicht Bestandteil der Sicherheitsarchitektur der Europäischen Union. Zu den insgesamt 30 Mitgliedern der CTG zählen die Inlandsnachrichtendienste (auch BfV) und die mit nachrichtendienstlichen Befugnissen ausgestatteten Staatspolizeien der EU-Mitgliedsstaaten sowie die Dienste Norwegens und der Schweiz an. Den Vorsitz übernimmt halbjährlich der Dienst, dessen Land die EU-Ratspräsidentschaft innehat.
Innerhalb der CTG existiert eine regelmäßige, intensive und ergiebige Kooperation. Neben dem Informationsaustausch zu Einzelaspekten des islamistischen Terrorismus erstellt die CTG regionale oder themenbezogene Bedrohungslagebilder und führt gemeinsame Analyseprojekte mit dem Ziel durch, Ursachen zu erforschen und Gegenmaßnahmen aufzuzeigen.
Um weitere Anschläge, u. a. durch sogenannte „foreign fighters“, zu verhindern, müssen die 30 Dienste der CTG alle relevanten Informationen austauschen können. Aus diesem Grund wurde im ersten Halbjahr 2016 eine Plattform eingerichtet, die den Austausch von operativen Erkenntnissen vereinfacht und weiter beschleunigt.