
Entscheidung im NPD-Verbotsverfahren

Am 17. Januar 2017 um 10.00 Uhr verkündet der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts das Urteill im NPD-Verbotsverfahren und entscheidet damit über die Verfassungswidrigkeit der rechtsextremistischen Partei.
Anlass für einen neuen Anlauf, um die „Nationaldemokratische Partei Deutschlands“ zu verbieten, war der Beschluss des Bundesrates vom 14. Dezember 2012.
Die mündliche Verhandlung fand vom 1. – 3. März 2016 in Karlsruhe statt.
Weiterführende Links:
Hintergrundinformationen des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur NPD
Weitere Informationen zur NPD in den Verfassungsschutzberichten
Informationen zum aktuellen Stand und zur Chronologie des NPD-Verbotsverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht auf der Website des Bundesrates
Informationen zum NPD-Verbot auf der Website der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)