
BfV-Präsident Dr. Maaßen beim „2. Staatsrechtlichen Forum“

Am 29. Mai 2015 nahm BfV-Präsident Dr. Maaßen auf Einladung der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt und des Halleschen Forums für Verwaltungsrecht am „2. Staatsrechtlichen Forum“ in der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt beim Bund in Berlin teil. Die diesjährige Veranstaltung hatte die „Unparteilichkeit gegenüber politischen Parteien als Verfassungspflicht“ zum Thema.
In seiner Rede mit dem Titel „Einschätzungsprärogativen des Verfassungsschutzes bei der Beobachtung von extremistischen Parteien und ihren Mitgliedern und Abgeordneten“ erläuterte Präsident Dr. Maaßen die gesetzlichen und rechtlichen Voraussetzungen der Beobachtung von Parteien und Abgeordneten durch den Verfassungsschutz. Dabei wies Herr Dr. Maaßen insbesondere auf die Notwendigkeit eines demokratisch legitimierten Inlandsnachrichtendienstes hin und legte die Rolle des Verfassungsschutzes bei Verbotsverfahren dar.
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