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Statement von Präsident Thomas Haldenwang anlässlich der Vorstellung des Lageberichtes "Rechtsextremisten in Sicherheitsbehörden"

Datum 06.10.2020

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Minister, meine sehr geehrten Damen und Herren,

"die politische Treuepflicht […] fordert vom Beamten, dass er sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die

  • diesen Staat,
  • seine verfassungsgemäßen Organe
  • und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren.

Vom Beamten wird erwartet, dass er diesen Staat und seine Verfassung als einen hohen positiven Wert […] anerkennt, für den es sich einzutreten lohnt.

Ist auf die Beamtenschaft kein Verlass mehr, so sind die Gesellschaft und ihr Staat in kritischen Situationen‚ verloren."

Zitat Ende.

Diese Feststellungen des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 1975 verdeutlichen in aller Klarheit, dass der öffentliche Dienst und dessen politische Treuepflicht tragende Pfeiler der wehrhaften Demokratie sind!

Daraus folgt, dass wir die Abwehr von Verfassungsfeinden vom öffentlichen Dienst bereits als eine existentielle Schutzmaßnahme unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Vorfeld begreifen müssen!

Das Grundgesetz fordert eine wertegebundene Demokratie.

Und es verpflichtet uns, seinen Feinden auf allen Ebenen der Gesellschaft entgegenzutreten.

Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes stehen dabei besonders in der Pflicht – und die Sicherheitsbehörden an exponierter Stelle. Denn das berechtigte Vertrauen der Bürger in

  • Polizei,
  • Bundeswehr,
  • Verfassungsschutz
  • und Angehörige anderer Sicherheitsbehörden ist elementar für die Legitimität staatlicher Gewalt.

Deshalb schockieren die Meldungen zu Rechtsextremismus in Sicherheitsbehörden – wie etwa jüngst die Verdachtsfälle in Nordrhein-Westfalen. Jeder Vorfall ist in der Lage, das Vertrauen in den Staat und seine Organe zu erschüttern.

Und ich kann Ihnen heute sagen, was wir nicht tun werden:

Wir werden diese Fälle garantiert nicht isoliert betrachten!

  • Wir wollen vielmehr einen Überblick gewinnen.
  • Wir wollen aufklären, ob es Kennlinien zwischen den Akteuren gibt, ob wir vernetzten Rechtsextremisten gegenüberstehen, die ihre Verbindungen ausbauen.
  • Und wir wollen wissen, ob sie in Behörden oder mit Personen außerhalb des Staates zusammenwirken.

In der Konsequenz wurde das BfV vor knapp einem Jahr mit der Erstellung eines Lageberichts beauftragt, den ich soeben Herrn Minister überreichen durfte.

Im Fokus des Berichts stehen nicht der gesamte öffentliche Dienst, sondern die Mitarbeiter von Sicherheitsbehörden. Diese Priorisierung folgt einer Risikobewertung:

  • Angesichts ihrer Professionalität,
  • ihrer Kenntnisse
  • sowie ihrer Zugänge zu Waffen und sensiblen Informationen verkehren sich Bedienstete von Sicherheitsbehörden und Soldaten der Bundeswehr zu einer erheblichen Gefahr, wenn sie sich extremistischen Positionen zuwenden.

Erlauben Sie mir jedoch zunächst auch noch einige Bemerkungen zum Kontext und der Zielsetzung des Lageberichts, bevor ich die wesentlichen Inhalte wiedergebe.

Mit Blick auf seinen Kontext möchte ich betonen, dass auch der Lagebericht nicht isoliert betrachtet werden kann!

  • Er ist kein statisches Produkt, das sich retrospektiv auf die rein zahlenmäßige Erhebung von Verdachtsfällen beschränkt.
  • Er ist nur eine wichtige Maßnahme von vielen in unserem hoch priorisierten Kampf gegen den Rechtsextremismus.
  • Die Sicherheitsbehörden sind bereits vor dem abgebildeten Erhebungszeitraum des Lageberichts gegen erkannte Verdachtsfälle in den eigenen Reihen vorgegangen – und sie werden dies selbstverständlich auch weiterhin tun!
  • Auch nach dem Stichtag der Erhebung wird kein Verdachtsfall ignoriert – Herr Minister hat dies auch ausdrücklich angesprochen!

Bei jedem Fall von rechtsextremistischen Umtrieben im öffentlichen Dienst, der den Verfassungsschutzbehörden bekannt wird, erfolgt eine intensive Bearbeitung und Zusammenarbeit mit den Beschäftigungsbehörden.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz nimmt dabei eine

  • analysierende,
  • koordinierende
  • aber auch initiierende Rolle ein.

Es wurde im Bundesamt bereits im August des letzten Jahres eine Organisationseinheit geschaffen, die bei der Erkennung und Bearbeitung von Rechtsextremisten im öffentlichen Dienst als Zentralstelle für die Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden fungiert.

Meine Damen und Herren,

welche Zielsetzungen verfolgt der Lagebericht?

Es galt zunächst – quantitativ – die Zahl der Verdachtsfälle von Rechtsextremismus in den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder zu erheben und einen Überblick über eingeleitete und abgeschlossene Verfahren zu gewinnen.

Diesen Überblick schulden wir – und ich werde nicht müde, es zu wiederholen – auch der weit überwiegenden Mehrheit der Polizisten, Verfassungsschützer, Soldaten und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, da sie fest auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen.

Auch sie erwarten von uns diese Aufklärung! Und sie verdienen jede Unterstützung in ihrem täglichen Einsatz für unsere Demokratie.

Und so vertiefen wir mit dieser Ersterhebung in qualitativer Hinsicht die Austauschprozesse der verschiedenen Stellen in Bezug auf erkannte Verdachtsfälle.

Die Erhebung konfrontiert uns konstruktiv mit den richtigen Fragen:

  • Werden bei der Verdachtsfallbearbeitung alle verfügbaren Informationsquellen genutzt?
  • Überblicken wir alle bearbeiteten Verdachtsfälle?
  • Sind wir imstande, Kennlinien und Netzwerke zu erkennen?
  • Und gibt es rechtliche Lücken, die uns bei unserer Arbeit blockieren?

Die vorliegende Erhebung versteht sich damit gerade nicht als eine bloße Aufzählung von einzelnen Vorfällen. Eine derart statische und situative Betrachtung würde unserem Anspruch auf eine lageangepasste Weiterentwicklung unserer Sicherheitsbehörden auch nicht gerecht werden!

Wir wollen unsere Behörden gegen extremistische Einflüsse härten.

Wir wollen geeignete Maßnahmen bündeln und verstetigen, die zur Abwehr von extremistischen, rassistischen und antisemitischen Vorfällen bereits getroffen wurden – oder noch getroffen werden müssen!

Es sind am Ende nicht Zahlenkolonnen, die rechtsextremistische Umtriebe im öffentlichen Dienst bekämpfen. Es sind Erkenntnisse und Maßnahmen zur

  • effektiven Prävention,
  • wachsamen Detektion,
  • und zielgerichteten Reaktion.

Wenden wir uns nun Umfang und Inhalt des Lageberichts zu:

Seine einheitliche Erhebung und Abstimmung bedurfte der Festlegung eines zeitlichen Rahmens. Er bezieht sich auf den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31. März 2020 – also auf eine Zeitspanne von etwas mehr als drei Jahren. Und er wurde in intensiver Zusammenarbeit mit den Landes- und Bundessicherheitsbehörden erstellt.

Neben dem Bundesamt für Verfassungsschutz handelt es sich namentlich um

  • das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst,
  • den Bundesnachrichtendienst,
  • die Bundespolizei,
  • das Bundeskriminalamt,
  • die Zollverwaltung,
  • die Polizei beim Deutschen Bundestag

sowie

  • die Landesbehörden für Verfassungsschutz,
  • die Landeskriminalämter
  • und die Landespolizeibehörden.

Die Zulieferungen dieser Sicherheitsbehörden bilden die Grundlage dieser Erhebung. Die gemeldeten Daten basieren dabei auf einem einheitlichen Abfragebogen, der gemeinsam von allen Stellen erarbeitet wurde.

Konkret ging es um Sachverhalte, bei denen der Verdacht einer rechtsextremistischen Einstellung oder eines solchen Verhaltens Maßnahmen der Behörde nach sich gezogen haben.

Ich nehme bereits vorweg, dass hinter den gemeldeten Zahlen eine äußerst große Brandbreite an Sachverhalten steht.

  • Die einzelnen Hintergründe,
  • die zugrundeliegenden Lebenssachverhalte
  • und die gewonnenen Erkenntnisse zum Umfang der Verdachtsfälle sind sehr heterogen.

Das Augenmerk lag dabei auf den für Rechtsextremismus typischen Ideologieelementen, wie

  • Rassismus,
  • Antisemitismus
  • oder die Verherrlichung des Nationalsozialismus – unabhängig davon, ob der Fall im virtuellen oder realweltlichen Raum aufgefallen ist.

Abgefragt wurden eingeleitete dienst- und arbeitsrechtliche Maßnahmen sowie Verfahrensabschlüsse in dem Erhebungszeitraum.

Schauen wir auf die Zahlen:

  • Die Bundessicherheitsbehörden leiteten im Erhebungszeitraum Ermittlungen in insgesamt 58 Verdachtsfällen ein.
  • Die Sicherheitsbehörden der Länder meldeten 319
  • und der Militärische Abschirmdienst für den gesamten Bereich der Bundeswehr 1064 Verdachtsfälle.

Die 58 Verdachtsfälle bei den Bundessicherheitsbehörden hatten insgesamt 62 Verfahren zur Folge. Aus einem Verdachtsfall können mehrere Verfahren folgen.

Die Verfahren verteilen sich auf

  • 38 disziplinarrechtliche Verfahren,
  • 23 Entlassungen aus dem Beamtenverhältnis oder Nichternennungen in das Beamtenverhältnis
  • sowie in einem Fall arbeitsrechtliche Maßnahmen bei einem Tarifbeschäftigten.

Von den 62 eingeleiteten dienst- und arbeitsrechtlichen Verfahren beziehungsweise Maßnahmen wurden

  • 24 bereits mit einer Sanktionsmaßnahme beendet
  • und sieben Verfahren wurden eingestellt.
  • Die andere Hälfte der Verfahren – in absoluten Zahlen 31 – ist derweil noch anhängig.

Hier ist darauf hinzuweisen, dass insbesondere Betroffene gegen verhängte Maßnahmen Rechtsbehelfe einlegen, in der Folge es teilweise zu sehr langen Verfahrensdauern kommen kann – drei Jahre ist da fast schon der übliche Zeitrahmen.

Hier sei bereits vorweggenommen, dass die unter Verdacht stehenden Personen am häufigsten durch sogenannte sonstige rechtsextremistische Handlungen oder Äußerungen oder einen sonstigen rechtsextremistischen Bezug auffielen – das sind 89 Prozent der Fälle.

Darunter zählen etwa der Austausch von Chatnachrichten mit verfassungsfeindlichen Symbolen – oder Äußerungen mit verfassungsfeindlichem Inhalt – konkretisiert: Was in Essen kürzlich passiert ist, wären solche Handlungen.

Schauen wir auf die Landesebene:

Die 319 Verdachtsfälle bei den Sicherheitsbehörden der Länder führten zur Einleitung von 303 Verfahren – davon

  • 237 disziplinarrechtliche Verfahren,
  • 48 Entlassungen oder Nichternennungen in das Beamtenverhältnis
  • sowie in 18 Fällen zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen.

Wie auch auf Bundesebene fielen die unter Verdacht stehenden Personen am häufigsten durch sonstige rechtsextremistische Handlungen oder Äußerungen oder einen sonstigen rechtsextremistischen Bezug auf – im Bereich der Länder sind dies 68 Prozent der Fälle.

Von allen eingeleiteten Verfahren – eingerechnet der Vorermittlungen und Strafverfahren – wurden

  • 100 bereits mit einer Sanktionsmaßnahme beendet,
  • 67 Verfahren eingestellt
  • und 159 eingeleitete Verfahren sind derweil noch anhängig.

Ich spreche an dieser Stelle für alle Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder, wenn ich Ihnen sage:

Jeder dieser Fälle ist ein Fall zu viel.

Und deshalb wollen wir die Fälle eben nicht nur zählen und beschreiben. Wir wollen – ich sagte es bereits –

  • relevante Informationen verdichten,
  • involvierte Stellen vernetzen
  • und effektive Maßnahmen verstetigen.

Maßnahmen erweisen sich als besonders effektiv, wenn sie Vorgehensweisen vereinheitlichen und den Informationsaustausch stimulieren.

In diesem Sinne werden in dem Lagebericht die diversen Maßnahmen der Sicherheitsbehörden zur Abwehr von Rechtsextremismus im öffentlichen Dienst gebündelt und detailliert aufgeführt.

Am Ende verteilen sich die Maßnahmen auf drei zentrale Säulen:

  • Prävention,
  • Detektion
  • und Reaktion.

Maßnahmen der Prävention dürfen nicht nur punktuell im Rahmen der Einstellung und Ausbildung erfolgen. Vielmehr müssen sie zum festen Bestandteil der Mitarbeiter- und Führungskräftebiografie werden, die von der Einstellung bis zum Ruhestand wirken.

Durch gezielte Fortbildung müssen Führungskräfte und Mitarbeiter für

  • Radikalisierungsprozesse,
  • extremistische Inhalte,
  • Symbolik und Chiffren
  • sowie antisemitische und rechtsextremistische Argumentationsmuster sensibilisiert werden.

Entsprechende E-Learning Module befinden sich aktuell beim Bundesamt für Verfassungsschutz kurz vor der Finalisierung. Diese werden wir dann allen interessierten Stellen zur Verfügung stellen können.

Aber wir fangen auf dem Feld der Prävention natürlich nicht bei „Null“ an.

Vielmehr hat sich das Mittel der Sicherheitsüberprüfung – unter Beteiligung des Verfassungsschutzes – fest etabliert. Was bisher nur bei Verfassungsschutzbehörden vollumfänglich vorgesehen war, findet nun auch viel stärker bei der Polizei Eingang.

Sicherheitsüberprüfungen dienen dazu, dass nur solche Personen Zugang zu sensiblen Bereichen des Staates erhalten, die eine Gewähr für das Einstehen für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung garantieren – und da fühlen wir den Bewerbern schon sehr intensiv auf den Zahn.

Und anlehnend zu den Verfahren bei den Verfassungsschutzbehörden haben einige Bundesländer bereits begonnen, einen „Verfassungstreuecheck“ für Bewerber des Polizeidienstes zu etablieren.

Auch abseits von Sicherheitsüberprüfungen wird hierdurch dem Verfassungsschutzverbund die Möglichkeit gegeben, etwaige Erkenntnisse zu übermitteln und eine Einstellung in den öffentlichen Dienst – auch an anderer Stelle – zu verhindern.

Unter dem Stichwort Detektion möchte ich erneut auf die Einrichtung der Zentralstelle im Bundesamt für Verfassungsschutz hinweisen.

Sie dient als Ein- und Ausgangspunkt für Erkenntnisanfragen und Erkenntnismitteilungen, die eine Überprüfung von Kennlinien und Verbindungen zu Personen aus dem extremistischen Spektrum ermöglicht.

Die Zentralstelle hat die Aufgabe, den Erkenntnisaustausch weiterzuentwickeln und als kompetenter Ansprechpartner bereit zu stehen.

Somit erhält der Verfassungsschutz früher Kenntnis von eingeleiteten Disziplinar-, arbeitsrechtlichen- und Strafverfahren mit rechtsextremistischen Hintergrund.

Am Ende entscheidet jedoch die dritte Säule – die wirksame und schnelle Reaktion.

Sie beinhaltet

  • die frühzeitige Einleitung des Verfahrens, wenn sich ein Verdacht verfestigt,
  • den zügigen Abschluss des Verfahrens
  • und – soweit sich der Verdacht bestätigt – die gebührende Berücksichtigung der rechtsextremistischen Haltung oder Handlung bei der Sanktionierung.

Es muss jedem klar werden, dass Antisemitismus, Rassismus und Rechtsextremismus keinen Platz im öffentlichen Dienst haben. Alle beteiligten Stellen müssen hier ihre Rolle ausfüllen.

Der konsequente Einsatz insbesondere von Disziplinarmaßnahmen setzt jedoch voraus, dass der Verfassungsschutzverbund bereits im Rahmen von dienst- beziehungsweise arbeitsrechtlichen Verfahren miteinbezogen wurde!

Wir müssen gemeinsam eine valide Grundlage für den Umgang mit Verdachtsfällen schaffen, damit diese richtig eingeordnet werden können.

Denn dies ist doch am Ende das Ziel: Wir wollen in jedem einzelnen Verdachtsfall und im Bezug auf die Gesamtlage ein klares Bild bekommen!

Es ist zwar zuvorderst die Aufgabe der betroffenen Behörde – aber es ist eben auch eine gemeinsame Aufgabe der Sicherheitsbehörden! Vor allem dann, wenn erst das Gesamtbild den Extremismusverdacht erhärtet, kommt es entscheidend darauf an, dass der Verfassungsschutz frühzeitig von unseren Partnerbehörden eingebunden ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

ich habe an mehreren Stellen deutlich gemacht:

Die Erstellung eines Lageberichts ist kein Allheilmittel – aber ein ergiebiges Mittel zum Zweck.

  • Wir lösen uns von einzelnen Meldungen,
  • gewinnen einen Überblick,
  • vergleichen und vernetzen Maßnahmen und Informationen
  • und erkennen sowohl Stärken als auch Defizite.

Ich hoffe, ich habe auch deutlich gemacht, dass wir uns noch auf dem Weg begreifen. Wir sind noch keineswegs am Ziel. Dazu müssen wir noch besser

  • Maßnahmen verstetigen,
  • die Erkenntnisverdichtung verbessern
  • und methodische Angleichungen vornehmen, denn die Zulieferungen – auch der anderen Partner – sind entscheidend!

Dieser Aufgabe kommen wir nach!

Ich möchte dabei nicht verschweigen, dass wir einen aufwendigen Prozess hinter uns haben. Umso wertvoller ist die Tatsache, dass alle Beteiligten dieses Lagebildes hinter dem Ergebnis stehen.

Es wurden viele Erkenntnisse gewonnen:

  • Offenkundig gibt es nicht akzeptable Fälle von Rechtsextremismus in Sicherheitsbehörden – die über Einzelfälle hinausgehen.
  • Dies bestätigt die Dringlichkeit und Legitimität des Lageberichtes.
  • Aber es sind vor allem die Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern, die bekannt gewordenen Sachverhalten nachgehen!
  • Offensichtlich ziehen diese Sachverhalte – wo dies geboten ist – Disziplinar- und Strafmaßnahmen nach sich.
  • Gleichzeitig wird deutlich, dass der Informationsaustausch zwischen den verfahrensführenden Stellen und dem Verfassungsschutzverbund weiterentwickelt werden muss.

Ich werde auch künftig den Fokus der Tätigkeit des Verfassungsschutzes auf diese Weiterentwicklung legen.

Es ist alle Mühe wert.

Und deshalb freue ich mich auch, dass ich heute diesen Lagebericht an Herrn Minister übergeben konnte.

Und ich möchte – auch mit Blick auf die anwesenden Herrn Präsidenten Holger Münch und Dieter Romann – mich ausdrücklich für die gute Zusammenarbeit mit allen beteiligten Stellen bedanken.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.