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Verfassungsschutzbericht 2024

Deckblatt des Verfassungsschutzberichts 2024

Datum Juni 2025

Der Verfassungsschutzbericht 2024 ist am 10. Juni 2025 von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und BfV-Vizepräsident Sinan Selen der Öffentlichkeit vorgestellt worden.

Der Verfassungsschutzbericht informiert über Art und Umfang verfassungsfeindlicher Entwicklungen, über Organisationen und Gruppierungen, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten sowie über Spionageaktivitäten gegen Deutschland und Proliferation. Die einzelnen Ereignisse werden analytisch eingeordnet und ideologisch und strategisch bewertet, insbesondere in den Kapiteln „Entwicklungstendenzen„ und „Gefährdungspotenzial“.

Im Sinne einer leserfreundlichen Gliederung schließen im Verfassungsschutzbericht 2024 Übersichten mit Daten und Fakten zu einzelnen Organisationen und Gruppierungen unmittelbar an die phänomenbezogenen Berichtsteile an.

Der Verfassungsschutzbericht leistet einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung über die Gefährdungsdimension von Staat und Gesellschaft.

Aus dem Inhalt:

  • Verfassungsschutz - ein unverzichtbares Instrument der wehrhaften Demokratie
  • Politisch motivierte Kriminalität
  • Phänomenübergreifendes Sonderkapitel: Auswirkungen des Nahostkonflikts und Antisemitismus
  • Rechtsextremismus/rechtsextremistischer Terrorismus
  • „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“
  • Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates
  • Linksextremismus
  • Islamismus/islamistischer Terrorismus
  • Auslandsbezogener Extremismus
  • Spionage, Cyberangriffe und sonstige sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Aktivitäten für eine fremde Macht
  • Geheim- und Sabotageschutz
  • „Scientology-Organisation“ (SO)