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Kriminelle Vereinigung: Vier gewaltbereite Linksextremisten zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt

Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden hat heute eine Frau und drei Männer wegen mehrerer gewaltsamer Angriffe auf politische Gegner sowie wegen weiterer Straftaten verurteilt, die sie als Mitglieder beziehungsweise Unterstützer einer kriminellen Vereinigung begangen haben. Die Hauptangeklagte Lina E. erhielt eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 3 Monaten, die drei Mitangeklagten Freiheitsstrafen zwischen 2 Jahren und 5 Monaten und 3 Jahren und 3 Monaten. Die Angeklagten hatten zwischen August 2018 und Sommer 2020 mindestens sechs gewaltsame Überfälle auf tatsächliche oder vermeintliche Rechtsextremisten verübt. In wechselnder Zusammensetzung mit noch weiteren Gewalttätern fügten sie dabei ihren Opfern teils schwerste Verletzungen zu. Die vier Verurteilten werden vom BfV als gewalttätige Autonome eingeordnet

BfV-Präsident Thomas Haldenwang erklärt:

„Der Fall steht beispielhaft für das hohe Gewaltpotenzial und Radikalisierungsniveau, das in Teilen der linksextremistischen Szene vorherrscht und in dieser Form eine neue Entwicklung im Linksextremismus darstellt.

Innerhalb der gewaltorientierten Szene bilden sich seit einiger Zeit klandestine Gruppen heraus, die sich abschirmen und mit sehr planvoll ausgeführten Attacken und äußerster Brutalität gegen den politischen Gegner vorgehen. Die Opfer linksextremistischer Angriffe werden hierbei in ihrem privaten oder beruflichen Umfeld mit hoher Aggressivität attackiert.

Der Gewalt sind dabei kaum Grenzen gesetzt, Hemmschwellen sind gefallen und man kann von Glück sagen, dass bisher noch kein Opfer zu Tode gekommen ist. Ein Widerspruch aus übrigen Teilen der Szene gegen die hemmungslose Gewalt bleibt weitgehend aus.

Besorgniserregend ist auch, dass eine zunehmende Anzahl gewalttätiger Linksextremisten versucht, sich der Strafverfolgung zu entziehen und möglicherweise untergetaucht ist.

Die Schwelle zum Terrorismus sehen wir aktuell noch nicht überschritten, aber wenn sich die Radikalisierungsspirale weiterdreht und die Taten immer brutaler und hemmungsloser werden, dann rückt der Moment näher, in dem man auch von Linksterrorismus sprechen muss.

Der Kampf gegen Rechtsextremismus muss mit rechtsstaatlichen Mitteln geführt werden und darf nicht in Gewalt und Selbstjustiz ausarten. Das heutige Urteil ist ein großer Erfolg im Vorgehen gegen den gewaltbereiten Linksextremismus und ein wichtiges Signal, dass der Rechtsstaat gegen die neuen Entwicklungen entschieden vorgeht.“

Gewaltbereite Linksextremisten verstehen Straftaten und Gewalt gegen tatsächliche oder selbst definierte Rechtsextremisten als Kernbestandteil ihres „antifaschistischen Kampfes“. Der Auffassung gewaltorientierter Linksextremisten nach ist dabei auch schwerste Gewalt gegen Menschen ein legitimes und erforderliches Mittel. Sie rechtfertigen ihr gewaltsames Vorgehen mit einer angeblichen Untätigkeit staatlicher Organe bei der Bekämpfung von „Rassisten“ und „Faschisten“. Dabei wollen sie mit ihren Angriffen nicht nur dem konkreten Opfer schaden, sondern durch regelmäßige Gewaltanwendung oder -androhung in der „rechten“ und rechtsextremistischen Szene ein stetes Gefühl der Angst erzeugen.

Linksextremistische Gewalttäter gehen dabei sehr gezielt, äußerst planvoll und professionell vor, wobei die Tatmuster häufig ähnlich sind. Die vermummten Angreifer agieren meist aus einer kleinen Gruppe heraus und überfallen ihre Opfer unvermittelt aus der Überzahl. Häufig setzen sie Tatmittel wie Hämmer und andere Schlagwerkzeuge oder Reizgas ein. Dabei schlagen und treten sie auch gezielt gegen den Kopf. Die Folge sind oft schwere und zum Teil auch lebensbedrohliche Verletzungen. Diese Gewalt wird als vermeintlich legitime „Gegenwehr“ gerechtfertigt. Weitreichende Aussagen bis hin zur Androhung schwerer Gewalt oder in Einzelfällen auch die kaum verhohlene Bedrohung mit dem Tod werden stillschweigend toleriert.

Die mutmaßliche Beteiligung von Mitgliedern der „Eisenacher Gruppe“ an den Überfällen rund um den „Tag der Ehre“ in Budapest zeigt, dass die Gruppe trotz des laufenden Strafprozesses gegen die heute verurteilten Mitglieder fortbesteht und nicht vor weiteren Angriffen zurückschreckt. Der Fahndungsdruck scheint ihr linksextremistisches Aktions- und Gewaltniveau nicht zu beeinflussen, vielmehr agiert sie sogar außerhalb Deutschlands in Zusammenarbeit mit Linksextremisten aus anderen Ländern.

Das Strafverfahren gegen Lina E. und ihre drei Mitangeklagten stößt in der gewaltorientierten linksextremistischen Szene bereits seit den ersten Exekutivmaßnahmen und der Festnahme der Hauptangeklagten im Jahr 2020 auf hohe Resonanz. Neben Solidaritätsaufrufen und Protestkundgebungen gab es in dem Zusammenhang bundesweit immer wieder auch Straftaten wie Sachbeschädigungen oder Brandstiftungen von Linksextremisten gegen Polizei und Justiz, aber auch gegen Telekommunikationsdienstleister, Bau- und Logistikunternehmen oder Fahrzeughändler. Diesen wird in Taterklärungen vorgeworfen, den staatlichen „Repressionsapparat“ zu unterstützen. Solche Straf- und Gewalttaten könnten künftig verstärkt mit der Verurteilung begründet und möglicherweise auch intensiviert werden. Die Sicherheitsbehörden haben dies genau im Blick.