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Gemeinsames Extremismus- und Terrorismusabwehr­zentrum (GETZ).

Logo des Gemeinsames Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ)

Das Gemeinsame Extremismus und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) ist die Kommunikationsplattform für Polizei und Nachrichtendienste auf Bundes- und Länderebene zur Bekämpfung des Rechts-, Links- und auslandsbezogenen Extremismus sowie der Spionageabwehr einschließlich proliferationsrelevanter Aspekte.

Es ist nach dem Vorbild des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ) zur Bekämpfung des islamistischen Terrorismus entstanden und hat am 15. November 2012 seine Arbeit aufgenommen. Vorläufer des GETZ war das Gemeinsame Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus/-terrorismus (GAR), welches im GETZ aufgegangen ist.

Behörden im GETZ

Das GETZ ist keine eigenständige Behörde, sondern eine Kooperations- und Kommunikationsplattform von folgenden Behörden aus dem Bund und den Bundesländern:

  • Bundeskriminalamt
  • Bundesamt für Verfassungsschutz
  • Bundesnachrichtendienst
  • Bundespolizei
  • Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst
  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
  • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
  • Generalbundesanwalt
  • Generalzolldirektion
  • Europäisches Polizeiamt
  • 16 Landesbehörden für Verfassungsschutz
  • 16 Landeskriminalämter

Zielstellung und Aufgabenorganisation

Wesentliche Zielstellung des GETZ ist es, die Fachkompetenz aller beteiligten Behörden zu bündeln und einen möglichst lückenlosen und schnellen Informationsfluss sicherzustellen. Es hat weder eine eigenständige Leitung, noch ein spezielles Gesetz. Vielmehr trifft jede der beteiligten Behörden ihre Maßnahmen in eigener Zuständigkeit und im Rahmen der für sie geltenden Gesetze.

Das GETZ setzt sich aus der Polizeilichen und der Nachrichtendienstlichen Informations- und Analysestelle (PIAS und NIAS) zusammen. Die Federführung obliegt dem Bundeskriminalamt und dem Bundesamt für Verfassungsschutz.

Für alle behandelten Phänomenbereiche finden regelmäßig in jeweils unterschiedlichen Intervallen gemeinsame Lagebesprechungen im GETZ statt. Neben diesen Lagebesprechungen bestehen weitere Arbeitsgruppen, die sich z.B. zur vertieften Erörterung tagesaktueller Themen treffen oder ein Thema projektorientiert bearbeiten.

Die bisherigen Erfahrungen im GETZ belegen, dass durch die Kooperationsplattform ein deutlicher Mehrwert für die Arbeit aller beteiligten Behörden zu erzielen ist.

Die Vorteile auf einen Blick:

  • Kürzere Kommunikationswege
  • Verbesserungen in der behördenübergreifenden Zusammenarbeit
  • Zeitnahe Verdichtung und Bewertung von Informationen
  • Gestärkte Analysefähigkeit
  • Erleichterte Abstimmung operativer Maßnahmen

Das GETZ als Informations- und Kommunikationsplattform gewährleistet so die Intensivierung der Zusammenarbeit der Behörden bei gleichzeitiger Wahrung des sog. Trennungsgebots.