Zahlen und Fakten.

Personenpotenzial
Die ideologische Bandbreite der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ begünstigt ihr hohes Personenpotenzial.
Im Jahr 2024 sind der Szene der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ deutschlandweit etwa 26.000 (2023: 25.000) Personen zuzurechnen.
Bei rund 1.400 (2023: 1.350), also etwa mehr als fünf Prozent davon, handelt es sich um Rechtsextremisten.
Das gewaltorientierte Personenpotenzial der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ umfasste 2024 2.600 (2023: 2.500) Personen. Dazu zählen gewalttätige Szeneangehörige sowie Personen, die durch Drohungen oder gewaltbefürwortende Äußerungen und entsprechende ideologische Bezüge auffallen.
Straf- und Gewalttaten
Im Jahr 2024 wurden der Szene der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ 774 (2023: 1.070) extremistische Straftaten zugerechnet.
Unter diesen extremistischen Straftaten waren insgesamt 105 (2023: 149) Gewalttaten. Hierzu zählen vor allem Erpressungsdelikte (35; 2023: 85) und Widerstandsdelikte (58; 2023: 49). 2024 wurde kein (versuchtes oder vollendetes) Tötungsdelikt registriert.
Von den „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“ zugeordneten Straftaten wurden 62 (2023: 65) als antisemitisch eingeordnet, wobei es sich im Wesentlichen um Volksverhetzungsdelikte (49, 2023: 58) handelte.
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Waffenrechtliche Erlaubnisse
Das Gefährdungspotenzial durch die Waffenaffinität in der Szene der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ besteht weiterhin fort.
Um das von „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“ ausgehende Gefährdungspotenzial zu senken, wurden seit der Erhebung zum Bundesbeobachtungsobjekt im Jahr 2016 kontinuierliche und systematische Bemühungen zum Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse unternommen.
Im Jahr 2024 wurden insgesamt 191 „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“1 waffenrechtliche Erlaubnisse entzogen oder durch diese Personen im Zusammenhang mit einer staatlichen Maßnahme, wie etwa einer vorangegangenen Anhörung durch die Waffenbehörde, freiwillig zurückgegeben. Somit blieb die Zahl der Entzüge waffenrechtlicher Erlaubnisse im Vergleich zum Vorjahr in etwa konstant (2023: 202).
Demgegenüber waren Ende 2024 noch 357 „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ (2023: 393) als Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse bekannt.
Weitere Zahlen und Fakten finden Sie im Verfassungsschutzbericht.
1 Alle hier genannten Zahlen umfassen Personen, die im Erhebungszeitraum nach den einschlägigen rechtlichen Regelungen dem Personenpotential des abgefragten Phänomenbereichs zugerechnet wurden. Sie stellen eine Zusammenfassung der in den Ländern erhobenen Informationen dar.