Das verbindende Element in der Szene der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ ist die fundamentale Ablehnung der Existenz oder Legitimität der Bundesrepublik Deutschland sowie deren Rechtsordnung.
Die Szene der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ ist personell, organisatorisch und ideologisch äußerst heterogen. Sie setzt sich aus Einzelpersonen ohne Organisationsanbindung, Kleinst- und Kleingruppierungen, länderübergreifenden aktiven Personenzusammenschlüssen und virtuellen Netzwerken zusammen.
Das Bundesministerium des Inneren hat am 13. Mai 2025 den Verein „Königreich Deutschland“ (KRD) verboten. Er lief nach Zweck und Tätigkeiten den Strafgesetzen zuwider und richtete sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung sowie gegen den Gedanken der Völkerverständigung.
Anfang Dezember 2022 gingen die deutschen Sicherheitsbehörden in einer groß angelegten Aktion gegen mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer einer Gruppierung vor, die sich die gewaltsame Beseitigung der staatlichen Ordnung in Deutschland sowie eine anschließende Machtübernahme zum Ziel gesetzt hatte.
Personen gehörten der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“-Szene 2024 an.
191
waffenrechtliche Erlaubnisse wurden im Jahr 2024 entzogen oder durch „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ im Zusammenhang mit einer staatlichen Maßnahme freiwillig zurückgegeben.
774
extremistische Straftaten wurden 2024 von „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“ begangen (2023: 1.070).
Vereinsverbote sind ein wichtiges Instrumentarium zur Bekämpfung des politischen und religiösen Extremismus und Ausdruck unserer wehrhaften Demokratie. Der Verfassungsschutz schafft im Vorfeld mit oft umfassenden Materialsammlungen eine wesentliche Grundlage für Verbotsmaßnahmen. Erfahren Sie hier mehr über die bisherigen Verbotsmaßnahmen im Bereich „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ auf Bundesebene.