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Häufig gestellte Fragen.

Das Bild zeigt ein leuchtendes Fragezeichen.

An dieser Stelle möchten wir Fragen beantworten, die häufig im Zusammenhang mit einer Bewerbung beim Bundesamt für Verfassungsschutz gestellt werden. Sollten Sie weitere Fragen haben, so erreichen Sie unsere Karriereberaterinnen und Karriereberater über das Kontaktformular.

Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Fragen zum Einstieg beim Verfassungsschutz

Was muss ich mitbringen, um beim Bundesamt für Verfassungsschutz arbeiten zu können?

  • Deutsche Staatsangehörigkeit
  • Besonderes Interesse an innen- und sicherheitspolitischen Themen
  • Sehr gute Allgemeinbildung
  • Sehr gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit
  • Bereitschaft, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten
  • Bereitschaft, an den Dienstorten Köln und Berlin eingesetzt zu werden
  • Bereitschaft zu Dienstreisen, Dienst zu unterschiedlichen Zeiten und im Außendienst zu arbeiten
  • Charakterliche, geistige und körperliche Eignung
  • Ein außerordentliches Maß an Motivation, Engagement, Flexibilität, Teamfähigkeit und Belastbarkeit
  • Die nach der jeweils konkreten Stellenausschreibung geforderten Bildungsvoraussetzungen und sonstigen Kompetenzen

Muss ich bestimmte gesundheitliche oder sportliche Voraussetzungen erfüllen, um beim Bundesamt für Verfassungsschutz eingestellt zu werden?

Je nach Verwendung wird im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung Ihre gesundheitliche Eignung für den jeweiligen Dienstposten festgestellt. Darüber hinaus werden in der Regel keine besonderen sportlichen Anforderungen an die Bewerberinnen und Bewerber gestellt.

Kann ich mich auch mit einem ausländischen Bildungsabschluss beim Bundesamt für Verfassungsschutz bewerben?

Soweit Sie einen ausländischen Bildungsabschluss haben, bitten wir um Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Internetseiten www.anerkennung-in-deutschland.de oder www.kmk.org/zab.

Kann ich mich auch dann bewerben, wenn ich nicht über die in der Stellenausschreibung geforderte Bildungsvoraussetzung verfüge?

Bei allen Stellenausschreibungen sind zunächst diejenigen bewerbungsberechtigt, die über die einschlägige Bildungsvoraussetzung verfügen. Daneben können sich bei Stellenausschreibungen im MINT-Bereich auch Personen bewerben, die bereits über eine Anerkennung als. „sonstiger Beschäftigter“ verfügen. Sie können sich ebenfalls dann bewerben, wenn sie über mehrjährige tätigkeitsrelevante Vorerfahrung verfügen. In diesem Fall regelt das Gesetz, dass eine Eingruppierung eine Entgeltgruppe niedriger als bei Beschäftigten, die über die in der Stellenausschreibung geforderte Vor- oder Ausbildung oder eine Anerkennung als „sonstiger Beschäftigter“ verfügen, erfolgt. (Beispiel: Bei einer Eingruppierung laut Stellenausschreibung in die Entgeltgruppe 10 TV EntgO Bund erfolgt dann eine Eingruppierung in Entgeltgruppe E9c TV EntgO Bund.) Ein internes Anerkennungsverfahren des „sonstigen Beschäftigten“ findet regelmäßig statt, sodass nach Einzelfallprüfung perspektivisch eine Eingruppierung in die höhere Entgeltgruppe möglich ist.

Sind besondere Sprachkenntnisse erforderlich?

Wir erwarten grundsätzlich von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie über gute Englischkenntnisse verfügen. Weitere erforderliche Sprachkenntnisse können sich aus den jeweiligen Stellenprofilen ergeben.

Benötige ich besondere IT-Kenntnisse?

Im Bundesamt für Verfassungsschutz ist der sichere Umgang mit moderner IT selbstverständlich. Deshalb erwarten wir, dass Sie neben einer grundsätzlichen IT-Affinität und guten Kenntnissen in den gängigen Microsoft® Office Anwendungen ebenfalls sicher im Umgang mit den üblichen Anwendungen und Formaten der modernen Medien sind.

Kann ich mit einer Schwerbehinderung im Bundesamt für Verfassungsschutz eingestellt werden?

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat sich als öffentlicher Arbeitgeber die Förderung von Menschen mit Schwerbehinderung und Gleichgestellten zum Ziel gemacht. Aus diesem Grund freuen wir uns über die Bewerbung von Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung und berücksichtigen diese im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bevorzugt.

Kann ich von einer anderen Behörde zum Bundesamt für Verfassungsschutz wechseln?

Ein Wechsel von einer anderen Behörde zum Bundesamt für Verfassungsschutz ist grundsätzlich ohne weiteres möglich. Entscheidend ist Ihr Profil und unser Bedarf. Für „Quereinsteiger/innen“ werden zielorientiert umfassende Einarbeitungsprogramme durchgeführt. Sollten Sie an einem Wechsel interessiert sein, finden Sie die aktuellen Stellenausschreibungen auf unserer Homepage.

Gibt es eine Höchstaltersgrenze für eine Einstellung im Bundesamt für Verfassungsschutz?

Grundsätzlich gibt es für eine Einstellung im Bundesamt für Verfassungsschutz keine Höchstaltersgrenze. Jedoch bedürfen Verbeamtungen nach Vollendung des 50. Lebensjahres der Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen.

Kann ich beim Bundesamt für Verfassungsschutz ein Praktikum oder eine Station des juristischen Vorbereitungsdienstes absolvieren?

Vor dem Hintergrund der besonderen Sicherheitsbedürfnisse eines Nachrichtendienstes ist es nicht möglich, ein Praktikum oder eine Station des juristischen Vorbereitungsdienstes im Bundesamt für Verfassungsschutz zu absolvieren.

Fragen zur Bewerbung

Wie bewerbe ich mich beim Bundesamt für Verfassungsschutz?

Aktuelle Stellen-, Ausbildungs- und Studienangebote finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Verfassungsschutz unter www.verfassungsschutz.de sowie in der Stellenbörse der Bundesverwaltung unter www.bund.de. Um jederzeit aktuelle Informationen über Stellen- und Ausbildungsangebote sowie Förderangebote für Studierende zu erhalten, empfehlen wir, auf der Homepage des Bundesamtes für Verfassungsschutz den RSS-Feed zu abonnieren.

Wenn Sie sich auf ein interessantes Karriere-Angebot bewerben möchten, nutzen Sie bitte das Online-Bewerbungsverfahren unseres Kooperationspartners, dem Bundesverwaltungsamt. Den jeweiligen Link finden Sie in jedem Stellenangebot des Bundesamtes für Verfassungsschutz.

Wird für mich eine Sicherheitsüberprüfung durchgeführt und was beinhaltet diese?

Vor einer Einstellung in das Bundesamt für Verfassungsschutz werden geeignete Bewerberinnen und Bewerber nach dem „Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes“ (SÜG) sicherheitsüberprüft. Hierbei wird eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlung durchgeführt. Bewerber sollten strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten sein und in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben. In die Sicherheitsüberprüfung wird ggf. auch der Partner oder die Partnerin einbezogen. Aufgrund der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz ausüben, unterliegen sie den in § 32 SÜG aufgeführten Reisebeschränkungen bei Reisen in und durch Staaten für die besondere Sicherheitsregelungen gelten.

Darf ich mit anderen über meine Bewerbung beim Bundesamt für Verfassungsschutz sprechen?

Wir bitten Bewerberinnen und Bewerber mit ihrer Bewerbung beim Bundesamt für Verfassungsschutz diskret und zurückhaltend umzugehen.

Wie lange dauert der Bewerbungs- und Einstellungsprozess beim Bundesamt für Verfassungsschutz und wie läuft dieser ab?

Das gesamte Einstellungsverfahren nimmt beim Bundesamt für Verfassungsschutz mehrere Monate in Anspruch, da neben den administrativen Belangen auch die besonderen Sicherheitsvoraussetzungen eines Nachrichtendienstes zu berücksichtigen sind.

Mehr Informationen zum Ablauf unseres Bewerbungsprozesses finden Sie auf der Karriere-Startseite

Wie erhalte ich einen Zuschuss für meine Reisekosten für die Vorstellungsreise?

Hier finden Sie das Antragsformular ‚Reisekostenzuschuss für Vorstellungsreisen‘. Bitte senden Sie dieses, wie in der Einladung geschrieben, nach erfolgter Vorstellungsreise ausgefüllt an das Bundesamt für Verfassungsschutz zurück.

Fragen zur Arbeit beim Verfassungsschutz

Was verdiene ich im Bundesamt für Verfassungsschutz?

Die Höhe des Entgelts/der Bezüge richtet sich nach der in der jeweiligen Stellenausschreibung aufgeführten Entgelt- bzw. Besoldungsgruppe. Nutzen Sie den Bezügerechner des Bundesverwaltungsamtes, um die Höhe Ihres Gehaltes bzw. Ihrer Besoldung zu berechnen.

Zudem erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz eine monatliche Nachrichtendienstzulage.

Lassen sich Beruf und Familie im Bundesamt für Verfassungsschutz vereinbaren?

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist dem Bundesamt für Verfassungsschutz ein wichtiges Anliegen. Flexible Arbeitszeiten und Teilzeitarbeit sind zur besseren Vereinbarkeit beruflicher und familiärer Verpflichtungen selbstverständlich möglich. Gut ausgestattete Eltern-Kind-Zimmer helfen, plötzliche Betreuungsengpässe zu überbrücken. Zudem unternimmt das Bundesamt für Verfassungsschutz auch über das Thema Arbeitszeitgestaltung hinaus vieles, um seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei einem gesunden Ausgleich zwischen Beruf und Familie zu unterstützen. Weitere Informationen zu unserem Werteverständnis finden Sie hier.

Wie kann ich mir die Arbeit im Bundesamt für Verfassungsschutz vorstellen?

Sie möchten erfahren, wie es hinter den Kulissen des Bundesamtes für Verfassungsschutz aussieht? Unsere Kolleginnen und Kollegen aus verschiedenen Fachbereichen geben einen persönlichen Einblick in ihren vielseitigen und abwechslungsreichen Arbeitsalltag. Hier finden Sie spannende Erfahrungsberichte zu den vielfältigen Aufgabenbereichen im Bundesamt für Verfassungsschutz.

Fragen zur Ausbildung und zum Studium

Bildet das Bundesamt für Verfassungsschutz aus?

Ja, das Bundesamt für Verfassungsschutz bietet sowohl eine Laufbahnausbildung zur Beamtin bzw. zum Beamten im mittleren Dienst an, als auch eine Berufsausbildung zur/zum Fachinformatiker/in Systemintegration. Aktuelle Ausbildungsangebote finden Sie hier.

Bietet das Bundesamt für Verfassungsschutz ein Studium an?

Ja, das Bundesamt für Verfassungsschutz bietet verschiedene Studienmöglichkeiten an. Hierzu zählen die Laufbahnausbildung zur Beamtin bzw. zum Beamten im gehobenen Dienst als dualen Studiengang, der duale IT-Studiengang Verwaltungsinformatik sowie der Masterstudiengang "Cyber-Sicherheit". Außerdem fördert das Bundesamt für Verfassungsschutz Studierende von IT-Studiengängen. Mehr Informationen erhalten Sie hier.

Kann ich mich beim Bundesamt für Verfassungsschutz bewerben, obwohl ich noch keinen Schul-/Studienabschluss habe?

Sie haben die Möglichkeit, sich mit Zwischenzeugnissen zu bewerben. Jedoch müssen zur Einstellung die Abschlusszeugnisse vorliegen.

Kann ich mich mit einer abgeschlossenen Ausbildung oder einem abgeschlossenen Studium für die Laufbahnausbildung bzw. das Laufbahnstudium bewerben?

Das ist möglich. Allerdings möchte das Bundesamt für Verfassungsschutz mit seinen Ausbildungs- und Studienangeboten in erster Linie Menschen erreichen, die noch keinen Berufs- oder Studienabschluss haben. Insofern stellt für uns die Erst-Ausbildung bzw. das Erst-Studium ein wichtiges Ziel dar. Daher nehmen wir bei der Auswahl vor allem die schulischen Leistungen von Bewerberinnen und Bewerbern in den Fokus.

Unterstützt mich das Bundesamt für Verfassungsschutz während meiner Ausbildung / meines Studiums bei der Suche nach einer Unterkunft an den unterschiedlichen Standorten?

Für die Unterbringung an den unterschiedlichen Standorten sind die Auszubildenden / dual Studierenden grundsätzlich selbst verantwortlich – es stehen gleichwohl während der fachtheoretischen Ausbildungsabschnitte an der HS Bund in Brühl bzw. dem ZNAF in Berlin in begrenztem Umfang Wohnheimplätze zur Verfügung. Diese kommen in erster Linie für Personen in Betracht, die im Besonderen darauf angewiesen sind, beispielsweise wegen Minderjährigkeit oder Schwerbehinderung.

Nach der Einstellungszusage werden Sie selbstverständlich umfassend von unserem Ausbildungsbereich betreut, der Ihnen bei Fragen beratend zur Seite steht, Tipps zur Wohnungssuche auf dem freien Wohnungsmarkt oder über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben gibt und Sie in allen weiteren ausbildungsbezogenen Belangen unterstützt.

Werde ich nach der Laufbahnausbildung übernommen?

Das Bundesamt für Verfassungsschutz beabsichtigt – wie in der Vergangenheit –, alle Absolventinnen und Absolventen im Anschluss an die Laufbahnausbildung bzw. an das Laufbahnstudium zu übernehmen.