Bundesamt für Verfassungsschutz
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Scientology-Organisation

Illustration zum Thema Scientology
 



Bei der "Scientology-Organisation" (SO) bestehen tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Damit sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Beobachtung der Organisation durch die Verfassungschutzbehörden gegeben. Eine entsprechende Feststellung traf die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) erstmals im Juni 1997.





Abschlussbericht der Arbeitsgruppe SO der Verfassungsschutzbehörden (5./6.06.1997), PDF-Format (841KB)
Der Volltext des Urteils des Verwaltungsgerichts Köln Aktenzeichen (20 K 1882/03) kann hier aufgerufen werden.
Pressemitteilung vom 12.02.2008 des Oberverwaltungsgerichts Münster "Scientology darf auch künftig durch das Bundesamt für Verfassungsschutz observiert werden."
Der Volltext des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Münster Aktenzeichens
(5 A 130/05) kann hier aufgerufen werden.







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