&question_1=Seit wann gibt es das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)? &difficulty_1=1 &a1_1=1918. &a2_1=1950. &a3_1=1992. &correct_1=2 &c1_1=Falsch. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) besteht seit dem 7.11.1950. Gemäß Art. 73 Nr. 10 b des Grundgesetzes (GG) wurde das BfV zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie des Bestandes und der Sicherheit des Bundes oder eines Landes errichtet. &c2_1=Richtig. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) besteht seit dem 7.11.1950. Gemäß Art. 73 Nr. 10 b des Grundgesetzes (GG) wurde das BfV zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie des Bestandes und der Sicherheit des Bundes oder eines Landes errichtet. &c3_1=Falsch. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) besteht seit dem 7.11.1950. Gemäß Art. 73 Nr. 10 b des Grundgesetzes (GG) wurde das BfV zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie des Bestandes und der Sicherheit des Bundes oder eines Landes errichtet. &question_2=Wo hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) seinen Sitz? &difficulty_2=1 &a1_2=Düsseldorf. &a2_2=Leipzig. &a3_2=Köln. &correct_2=3 &c1_2=Falsch. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat seinen Sitz in Köln. &c2_2=Falsch. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat seinen Sitz in Köln. &c3_2=Richtig. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat seinen Sitz in Köln. &question_3=Als Inlandsnachrichtendienst darf das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ... &difficulty_3=1 &a1_3=Telefongespräche abhören. &a2_3=Personen vorübergehend festnehmen. &a3_3=Parteien verbieten. &correct_3=1 &c1_3=Richtig. Nach dem Gesetz zur "Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses" (Gesetz zu Art. 10 GG - G10) ist dem BfV das Abhören von Telefongesprächen sowie das Öffnen und Einsehen von Brief- und Postsendungen gestattet, allerdings nur unter ganz eingeschränkten Voraussetzungen. Dazu gehören u. a. Anhaltspunkte für bestimmte schwerwiegende Straftaten, z. B. geheimdienstliche Agententätigkeit oder Bildung einer terroristischen Vereinigung. Polizeiliche Befugnisse, z. B. vorläufige Festnahmen, stehen dem BfV nicht zu. Parteien können nach Art. 21 Grundgesetz ausschließlich durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden. &c2_3=Falsch. Polizeiliche Befugnisse, z. B. vorläufige Festnahmen, stehen dem BfV nicht zu. Nach dem Gesetz zur "Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses" (Gesetz zu Art. 10 GG - G10) ist dem BfV das Abhören von Telefongesprächen sowie das Öffnen und Einsehen von Brief- und Postsendungen gestattet, allerdings nur unter ganz eingeschränkten Voraussetzungen. Dazu gehören u. a. Anhaltspunkte für bestimmte schwerwiegende Straftaten, z. B. geheimdienstliche Agententätigkeit oder Bildung einer terroristischen Vereinigung. Parteien können nach Art. 21 Grundgesetz ausschließlich durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden. &c3_3=Falsch. Parteien können nach Art. 21 Grundgesetz ausschließlich durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden. Nach dem Gesetz zur "Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses" (Gesetz zu Art. 10 GG - G10) ist dem BfV das Abhören von Telefongesprächen sowie das Öffnen und Einsehen von Brief- und Postsendungen gestattet, allerdings nur unter ganz eingeschränkten Voraussetzungen. Dazu gehören u. a. Anhaltspunkte für bestimmte schwerwiegende Straftaten, z. B. geheimdienstliche Agententätigkeit oder Bildung einer terroristischen Vereinigung. Polizeiliche Befugnisse, z. B. vorläufige Festnahmen, stehen dem BfV nicht zu. &question_4=Du warst an einer Demonstration gegen Castor-Transporte beteiligt. Wie später in der Zeitung berichtet wurde, haben daran auch vermummte Linksextremisten teilgenommen. Kannst du beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) nachfragen, ob in diesem Zusammenhang dort Erkenntnisse über dich gespeichert worden sind? &difficulty_4=1 &a1_4=Nein, da alle Erkenntnisse des Verfassungsschutzes geheim sind. &a2_4=Ja, laut Bundesverfassungsschutzgesetz unter bestimmten Voraussetzungen. &a3_4=Nur nach schriftlicher Eingabe beim Bundespräsidenten. &correct_4=2 &c1_4=Falsch. Jeder kann gemäß § 15 Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) Auskunft erhalten, ob zu seiner Person im BfV Daten gespeichert sind. Voraussetzung dafür ist der Nachweis eines besonderen Interesses sowie der Hinweis auf einen konkreten Sachverhalt (z. B. Demonstrationsteilnahme). Grundsätzlich ist erst ab einem Alter von 16 Jahren die Speicherung personenbezogener Daten möglich (§ 11 Abs. 1 BVerfSchG). &c2_4=Richtig. Jeder kann gemäß § 15 Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) Auskunft erhalten, ob zu seiner Person im BfV Daten gespeichert sind. Voraussetzung dafür ist der Nachweis eines besonderen Interesses sowie der Hinweis auf einen konkreten Sachverhalt (z. B. Demonstrationsteilnahme). Grundsätzlich ist erst ab einem Alter von 16 Jahren die Speicherung personenbezogener Daten möglich (§ 11 Abs. 1 BVerfSchG). &c3_4=Falsch. Jeder kann gemäß § 15 Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) Auskunft erhalten, ob zu seiner Person im BfV Daten gespeichert sind. Voraussetzung dafür ist der Nachweis eines besonderen Interesses sowie der Hinweis auf einen konkreten Sachverhalt (z. B. Demonstrationsteilnahme). Grundsätzlich ist erst ab einem Alter von 16 Jahren die Speicherung personenbezogener Daten möglich (§ 11 Abs. 1 BVerfSchG). &question_5="Freiheitliche demokratische Grundordnung" ist ... &difficulty_5=1 &a1_5=eine andere Bezeichnung für das "Bürgerliche Gesetzbuch" (BGB). &a2_5=die zentrale Forderung der Französischen Revolution von 1789. &a3_5=der unabänderliche Kernbestand unserer Verfassung. &correct_5=3 &c1_5=Falsch. Die freiheitliche demokratische Grundordnung umfasst die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip, die Chancengleichheit für alle politischen Parteien, das Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition. &c2_5=Falsch. Die freiheitliche demokratische Grundordnung umfasst die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip, die Chancengleichheit für alle politischen Parteien, das Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition. &c3_5=Richtig. Die freiheitliche demokratische Grundordnung umfasst die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip, die Chancengleichheit für alle politischen Parteien, das Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition. &question_6=Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) wird kontrolliert durch ... &difficulty_6=1 &a1_6=den Bundesnachrichtendienst (BND). &a2_6=das Parlamentarische Kontrollgremium. &a3_6=den Bundesminister des Innern. &a4_6=den Bundesbeauftragten für den Datenschutz. &correct_6=2,3,4 &c1_6= Falsch. Der BND ist der Auslandsnachrichtendienst der Bundesrepublik Deutschland. Er hat keine Kontrollfunktionen gegenüber dem BfV. Das BfV wird auf mehreren Ebenen kontrolliert: durch den parlamentarisch verantwortlichen Bundesminister des Innern, durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) und durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz. &c2_6= Richtig. Das BfV wird auf mehreren Ebenen kontrolliert: durch den parlamentarisch verantwortlichen Bundesminister des Innern, durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) und durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz. Der BND ist der Auslandsnachrichtendienst der Bundesrepublik Deutschland. Er hat keine Kontrollfunktionen gegenüber dem BfV. &c3_6= Richtig. Das BfV wird auf mehreren Ebenen kontrolliert: durch den parlamentarisch verantwortlichen Bundesminister des Innern, durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) und durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz. Der BND ist der Auslandsnachrichtendienst der Bundesrepublik Deutschland. Er hat keine Kontrollfunktionen gegenüber dem BfV. &c4_6= Richtig. Das BfV wird auf mehreren Ebenen kontrolliert: durch den parlamentarisch verantwortlichen Bundesminister des Innern, durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) und durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz. Der BND ist der Auslandsnachrichtendienst der Bundesrepublik Deutschland. Er hat keine Kontrollfunktionen gegenüber dem BfV. &question_7=Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) beobachtet politische Bestrebungen, die als Ziel haben ... &difficulty_7=1 &a1_7=das Amt des Bundespräsidenten aufzulösen. &a2_7=die Grundwerte der freiheitlichen Demokratie zu beseitigen. &a3_7=die Wirtschaft zu verstaatlichen. &correct_7=2 &c1_7=Falsch. Das BfV hat gemäß § 3 Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) die Aufgabe, Nachrichten und Unterlagen zu sammeln und auszuwerten über Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange Deutschlands gefährden oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind. &c2_7=Richtig. Das BfV hat gemäß § 3 Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) die Aufgabe, Nachrichten und Unterlagen zu sammeln und auszuwerten über Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange Deutschlands gefährden oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind. &c3_7=Falsch. Das BfV hat gemäß § 3 Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) die Aufgabe, Nachrichten und Unterlagen zu sammeln und auszuwerten über Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange Deutschlands gefährden oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind. &question_8=Im Rahmen einer Diskussion über die aktuelle Situation in Deutschland werden unterschiedliche Auffassungen vertreten. Welche Aussage richtet sich gegen den Kernbestand unserer Verfassung und ist somit extremistisch? &difficulty_8=1 &a1_8=Die Parteien im Bundestag sind handlungsunfähig. Sie sind abzuschaffen und durch eine Staatspartei zu ersetzen. &a2_8=Über jedes wichtige Gesetz müsste zusätzlich durch einen Volksentscheid abgestimmt werden. &a3_8=Es gibt zu viele Bundesländer. Ihre Anzahl sollte verringert werden. &correct_8=1 &c1_8=Richtig. Die politischen Parteien stehen unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes (Art. 21 GG) und sind über das Mehrparteienprinzip unabänderlicher Kernbestand der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. &c2_8=Falsch. Richtig ist: Die politischen Parteien stehen unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes (Art. 21 GG) und sind über das Mehrparteienprinzip unabänderlicher Kernbestand der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. &c3_8=Falsch. Richtig ist: Die politischen Parteien stehen unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes (Art. 21 GG) und sind über das Mehrparteienprinzip unabänderlicher Kernbestand der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. &question_9=In einem städtischen Jugendzentrum sind unterschiedliche Gruppen aktiv. Darunter auch die "Roten Revolutionären Rebellen (RRR)". Sie fordern u. a. die Abschaffung des Bundestages. Darf das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) alle sich dort aufhaltenden Personen beobachten? &difficulty_9=1 &a1_9=Richtig. Von dem Jugendzentrum geht eine linksextremistische Bedrohung für das demokratische System aus. &a2_9=Falsch. Eine Beobachtung aller Personen wäre unrechtmäßig. &a3_9=Falsch. Beobachtet werden dürfen nur Personen, die eine Straftat planen oder ausüben. &correct_9=2 &c1_9=Ja. Eine Beobachtung aller Personen des Jugendzentrums wäre unverhältnismäßig und damit nicht rechtmäßig. Es dürften ggf. nur die hier als Linksextremisten erkannten Mitglieder der "RRR" beobachtet werden. Hier gilt zudem: Maßnahmen des Verfassungsschutzes sind nur bei Personen möglich, die das 16. Lebensjahr vollendet haben (§ 11 Abs. 1 BVerfSchG). &c2_9=Nein. Eine Beobachtung aller Personen des Jugendzentrums wäre unverhältnismäßig und damit nicht rechtmäßig. Es dürften ggf. nur die hier als Linksextremisten erkannten Mitglieder der "RRR" beobachtet werden. Hier gilt zudem: Maßnahmen des Verfassungsschutzes sind nur bei Personen möglich, die das 16. Lebensjahr vollendet haben (§ 11 Abs. 1 BVerfSchG). &c3_9=Nein. Es dürften ggf. nur die hier als Linksextremisten erkannten Mitglieder der "RRR" beobachtet werden. Hier gilt zudem: Maßnahmen des Verfassungsschutzes sind nur bei Personen möglich, die das 16. Lebensjahr vollendet haben (§ 11 Abs. 1 BVerfSchG). Eine Beobachtung aller Personen des Jugendzentrums wäre unverhältnismäßig und damit nicht rechtmäßig. &question_10=Welche Methoden zur Erkenntnisgewinnung darf der Verfassungsschutz anwenden? &difficulty_10=1 &a1_10=Vorladungen und Verhöre von Extremisten (im Beisein von Staatsanwälten). &a2_10=Tarnausweise zur Verschleierung der Identität eigener Mitarbeiter. &a3_10=Einschleusung von Vertrauensleuten in interne Veranstaltungen extremistischer Organisationen. &correct_10=2,3 &c1_10=Falsch. Das BfV verfügt - im Gegensatz zu den Polizeibehörden - über keine Exekutivbefugnisse und kann deshalb Extremisten weder vorladen noch verhören. Zum eigenen Schutz dürfen Mitarbeiter des BfV so genannte "Tarnausweise" nutzen. Auch nichtöffentliche Aktivitäten einer extremistischen Organisation sind für die Beurteilung ihrer Bedeutung wichtig. Daher ist der Einsatz von Vertrauensleuten ("V-Leuten") im Einzelfall notwendig. Dies sind keine Angehörigen des Verfassungsschutzes, sondern Extremisten, die gegen Entgelt Informationen aus extremistischen Organisationen liefern. &c2_10=Richtig. Zum eigenen Schutz dürfen Mitarbeiter des BfV so genannte "Tarnausweise" nutzen. Auch nichtöffentliche Aktivitäten einer extremistischen Organisation sind für die Beurteilung ihrer Bedeutung wichtig. Daher ist der Einsatz von Vertrauensleuten ("V-Leuten") im Einzelfall notwendig. Dies sind keine Angehörigen des Verfassungsschutzes, sondern Extremisten, die gegen Entgelt Informationen aus extremistischen Organisationen liefern. &c3_10=Richtig. Das BfV verfügt - im Gegensatz zu den Polizeibehörden - über keine Exekutivbefugnisse und kann deshalb Extremisten weder vorladen noch verhören. Nichtöffentliche Aktivitäten einer extremistischen Organisation sind für die Beurteilung ihrer Bedeutung wichtig. Daher ist der Einsatz von Vertrauensleuten ("V-Leuten") im Einzelfall notwendig. Dies sind keine Angehörigen des Verfassungsschutzes, sondern Extremisten, die gegen Entgelt Informationen aus extremistischen Organisationen liefern. Zum eigenen Schutz dürfen Mitarbeiter des BfV so genannte "Tarnausweise" nutzen. &question_11=Wann darf der Verfassungsschutz nachrichtendienstliche Mittel - z. B. Observation, Kontrolle von Post- und Telefonverkehr und geheime Fotografie - einsetzen? &difficulty_11=1 &a1_11=Nur bei drohenden Straftaten und Zustimmung durch einen Richter. &a2_11=Immer. &a3_11=Bei Aktivitäten von Extremisten oder Spionen, wenn auf anderem Weg notwendige Informationen nicht beschafft werden können. &correct_11=3 &c1_11=Falsch. Der Verfassungsschutz darf nachrichtendienstliche Mittel einsetzen, wenn bei Aktivitäten von Extremisten oder Spionen auf einem anderen Weg notwendige Informationen nicht beschafft werden können. Bei der Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel ist der Verfassungsschutz jedoch insbesondere an das Verhältnismäßigkeitsprinzip gebunden, d. h., er muss im Einzelfall das am wenigsten belastende Mittel wählen. Außerdem gilt bei deren Anwendung eine Vielzahl von Regelungen des allgemeinen Verfassungs- und Verwaltungsrechts. &c2_11=Falsch. Der Verfassungsschutz darf nachrichtendienstliche Mittel einsetzen, wenn bei Aktivitäten von Extremisten oder Spionen auf einem anderen Weg notwendige Informationen nicht beschafft werden können. Bei der Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel ist der Verfassungsschutz jedoch insbesondere an das Verhältnismäßigkeitsprinzip gebunden, d. h., er muss im Einzelfall das am wenigsten belastende Mittel wählen. Außerdem gilt bei deren Anwendung eine Vielzahl von Regelungen des allgemeinen Verfassungs- und Verwaltungsrechts. &c3_11=Richtig. Der Verfassungsschutz darf nachrichtendienstliche Mittel einsetzen, wenn bei Aktivitäten von Extremisten oder Spionen auf einem anderen Weg notwendige Informationen nicht beschafft werden können. Bei der Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel ist der Verfassungsschutz jedoch insbesondere an das Verhältnismäßigkeitsprinzip gebunden, d. h., er muss im Einzelfall das am wenigsten belastende Mittel wählen. Außerdem gilt bei deren Anwendung eine Vielzahl von Regelungen des allgemeinen Verfassungs- und Verwaltungsrechts. &question_12=Für ein Schulprojekt zum Thema "Fremdenfeindlichkeit und Rassismus" benötigst du Informationsmaterialien. Kann dich dabei das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) unterstützen? &difficulty_12=1 &a1_12=Nein, da das BfV Informationen und Materialien nur zu Behördenzwecken weitergeben darf. &a2_12=Nein, die Erkenntnisse des BfV sind grundsätzlich geheim. &a3_12=Ja, das BfV veröffentlicht neben dem jährlichen Verfassungsschutzbericht weitere Publikationen zu einzelnen Themen und informiert umfangreich im Internet und mit seinen Wanderausstellungen. &correct_12=3 &c1_12=Falsch. Das BfV veröffentlicht eine Vielzahl an Publikationen und bietet umfangreiches Informationsmaterial auch im Internet unter der Adressse www.verfassungsschutz.de an. &c2_12=Falsch. Das BfV veröffentlicht eine Vielzahl an Publikationen und bietet umfangreiches Informationsmaterial auch im Internet unter der Adressse www.verfassungsschutz.de an. &c3_12=Richtig. Das BfV veröffentlicht eine Vielzahl an Publikationen und bietet umfangreiches Informationsmaterial auch im Internet unter der Adressse www.verfassungsschutz.de an. &question_13=Verfassungsschutzbehörden gibt es ... &difficulty_13=1 &a1_13=auf Bundesebene und in jedem Bundesland. &a2_13=in jedem Regierungsbezirk. &a3_13=nur auf Bundesebene. &correct_13=1 &c1_13= Richtig. Die Anschriften der Landesbehörden für Verfassungsschutz sind auf Seite 102/103 der Publikation "Aufgaben, Befugnisse, Grenzen" aufgeführt oder im Internet unter www.verfassungsschutz.de zu finden. &c2_13= Falsch. Richtig ist: auf Bundesebene und in jedem Bundesland. Die Anschriften der Landesbehörden für Verfassungsschutz sind auf Seite 102/103 der Publikation "Aufgaben, Befugnisse, Grenzen" aufgeführt oder im Internet unter www.verfassungsschutz.de zu finden. &c3_13= Falsch. Richtig ist: auf Bundesebene und in jedem Bundesland. Die Anschriften der Landesbehörden für Verfassungsschutz sind auf Seite 102/103 der Publikation "Aufgaben, Befugnisse, Grenzen" aufgeführt oder im Internet unter www.verfassungsschutz.de zu finden. &question_14=Das Telefon einer Person soll abgehört werden. Welche Voraussetzungen müssen dafür vorliegen? &difficulty_14=1 &a1_14=Voraussetzung ist eine drohende Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes. Ferner müssen Anhaltspunkte für bestimmte schwerwiegende Straftaten (z. B. Terrorismus, Spionage) vorliegen. &a2_14=Telefone dürfen nur nach erfolgten Straftaten abgehört werden und nach vorheriger Zustimmung des Datenschutzbeauftragten. &a3_14=Für das Abhören eines Telefons von politischen Extremisten ist eine schriftlich begründete Anordnung des Präsidenten des BfV ausreichend. &correct_14=1 &c1_14=Richtig. Zusätzlich muss die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise aussichtslos sein oder wesentlich erschwert werden. Die Überwachung wird nicht vom BfV angeordnet, sondern auf dessen Antrag durch den Bundesminister des Innern. Die Anordnung ist grundsätzlich auf drei Monate befristet. Vor deren Durchführung muss die so genannte G10-Kommission des Bundestages über die Zulässigkeit und Notwendigkeit der Maßnahme entscheiden. &c2_14=Falsch. Voraussetzung ist eine drohende Gefahr für die freiheitliche, demokratische Grundordnung. Zusätzlich muss die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise aussichtslos sein oder wesentlich erschwert werden. Die Überwachung wird nicht vom BfV angeordnet, sondern auf dessen Antrag durch den Bundesminister des Innern. Die Anordnung ist grundsätzlich auf drei Monate befristet. Vor deren Durchführung muss die so genannte G10-Kommission des Bundestages über die Zulässigkeit und Notwendigkeit der Maßnahme entscheiden. &c3_14=Falsch. Voraussetzung ist eine drohende Gefahr für die freiheitliche, demokratische Grundordnung. Zusätzlich muss die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise aussichtslos sein oder wesentlich erschwert werden. Die Überwachung wird nicht vom BfV angeordnet, sondern auf dessen Antrag durch den Bundesminister des Innern. Die Anordnung ist grundsätzlich auf drei Monate befristet. Vor deren Durchführung muss die so genannte G10-Kommission des Bundestages über die Zulässigkeit und Notwendigkeit der Maßnahme entscheiden. &question_15=Kann das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Parteien und Vereine verbieten? &difficulty_15=1 &a1_15=Ja, aber nur wenn sie vorher als extremistisch eingestuft wurden. &a2_15=Nein. &a3_15=Ja, aber nur wenn diese Organisationen ausdrücklich (im Parteiprogramm o. Ä.) die Abschaffung des Grundgesetzes fordern. &correct_15=2 &c1_15=Falsch. Aufgrund des besonderen Schutzes der Parteien durch das Grundgesetz (Art. 21 GG) entscheidet allein das Bundesverfassungsgericht über ein Verbot von Parteien. Ein Verbot verfassungsfeindlicher Vereine (Art. 9 Abs. 2 GG) kann durch den Bundesminister des Innern bzw. bei regionalen Vereinen durch die jeweiligen Landesinnenbehörden erfolgen. Gegen Vereinsverbote kann der Rechtsweg beschritten werden. &c2_15=Richtig. Aufgrund des besonderen Schutzes der Parteien durch das Grundgesetz (Art. 21 GG) entscheidet allein das Bundesverfassungsgericht über ein Verbot von Parteien. Ein Verbot verfassungsfeindlicher Vereine (Art. 9 Abs. 2 GG) kann durch den Bundesminister des Innern bzw. bei regionalen Vereinen durch die jeweiligen Landesinnenbehörden erfolgen. Gegen Vereinsverbote kann der Rechtsweg beschritten werden. &c3_15=Falsch. Aufgrund des besonderen Schutzes der Parteien durch das Grundgesetz (Art. 21 GG) entscheidet allein das Bundesverfassungsgericht über ein Verbot von Parteien. Ein Verbot verfassungsfeindlicher Vereine (Art. 9 Abs. 2 GG) kann durch den Bundesminister des Innern bzw. bei regionalen Vereinen durch die jeweiligen Landesinnenbehörden erfolgen. Gegen Vereinsverbote kann der Rechtsweg beschritten werden. &question_16=In einer Gaststätte trifft sich wöchentlich ein Stammtisch, bei dem regelmäßig heftig diskutiert wird. Man ist sich einig, dass die Regierung unfähig sei und abgeschafft werden sollte. An ihre Stelle sollte ein Gremium von Experten aus verschiedenen Fachbereichen für zehn Jahre allein verantwortlich regieren dürfen. Kann der Verfassungsschutz diese Personen beobachten? &difficulty_16=1 &a1_16=Ja, ein solches Konzept widerspricht dem Demokratieprinzip unserer Verfassung. &a2_16=Nein, eine solche Regelung wäre durchaus noch als demokratisch zu bezeichnen. &a3_16=Nein, Meinungsäußerungen, die dem Grundgesetz widersprechen, sind nicht ausreichend für eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz. &correct_16=3 &c1_16=Falsch. Neben einer extremistischen Auffassung ist zusätzlich eine "Bestrebung" erforderlich für das Tätigwerden des Verfassungsschutzes. "Bestrebungen" sind alle auf ein Ziel gerichteten Aktivitäten. Extremistische Bestrebungen im Sinne des Verfassungsschutzgesetzes sind Aktivitäten mit der Zielrichtung, die Grundwerte der freiheitlichen Demokratie zu beseitigen. Wer lediglich radikale Auffassungen vertritt, wird - sofern er die Grundprinzipien unserer Verfassungsordnung anerkennt - nicht vom Verfassungsschutz beobachtet. &c2_16=Falsch. Auch wenn die Auffassung extremistisch wäre, ist zusätzlich eine "Bestrebung" erforderlich für das Tätigwerden des Verfassungsschutzes. "Bestrebungen" sind alle auf ein Ziel gerichteten Aktivitäten. Extremistische Bestrebungen im Sinne des Verfassungsschutzgesetzes sind Aktivitäten mit der Zielrichtung, die Grundwerte der freiheitlichen Demokratie zu beseitigen. Wer lediglich radikale Auffassungen vertritt, wird - sofern er die Grundprinzipien unserer Verfassungsordnung anerkennt - nicht vom Verfassungsschutz beobachtet. &c3_16=Richtig. Neben einer extremistischen Auffassung ist zusätzlich eine "Bestrebung" erforderlich für das Tätigwerden des Verfassungsschutzes. "Bestrebungen" sind alle auf ein Ziel gerichteten Aktivitäten. Extremistische Bestrebungen im Sinne des Verfassungsschutzgesetzes sind Aktivitäten mit der Zielrichtung, die Grundwerte der freiheitlichen Demokratie zu beseitigen. Wer lediglich radikale Auffassungen vertritt, wird - sofern er die Grundprinzipien unserer Verfassungsordnung anerkennt - nicht vom Verfassungsschutz beobachtet. &question_17=Was sind Vertrauensleute ("V-Leute") des Verfassungsschutzes? &difficulty_17=1 &a1_17=Hauptamtliche Mitarbeiter des Verfassungsschutzes, die speziell für eine Tätigkeit in extremistischen Gruppierungen ausgebildet werden. &a2_17=Extremisten, die i. d. R. gegen Entgelt Informationen über ein Beobachtungsobjekt liefern. &correct_17=2 &c1_17=Falsch. V-Leute sind keine hauptamtlichen Mitarbeiter des Verfassungsschutzes. Ein Nachrichtendienst, der Einblicke in nichtöffentliche Absichten einer extremistischen Gruppierung gewinnen will, benötigt hierzu auch "V-Leute". Diese "V-Leute" sind nicht Angehörige des Verfassungsschutzes, sondern Extremisten, die i. d. R. gegen Entgelt Informationen über ein Beobachtungsobjekt liefern. &c2_17=Richtig. Ein Nachrichtendienst, der Einblicke in nichtöffentliche Absichten einer extremistischen Gruppierung gewinnen will, benötigt hierzu auch "V-Leute". Diese "V-Leute" sind nicht Angehörige des Verfassungsschutzes. &question_18=Was dürfen Vertrauensleute ("V-Leute") des Verfassungsschutzes nicht? &difficulty_18=1 &a1_18=Verbrechen begehen. &a2_18=Vertrauliche Unterlagen des Beobachtungsobjektes weitergeben. &a3_18=Bei nichtöffentlichen Veranstaltungen des Beobachtungsobjektes Fotos anfertigen. &correct_18=1 &c1_18=Richtig. V-Leute dürfen keine Verbrechen begehen. &c2_18=Falsch. V-Leute dürfen keine Verbrechen begehen. &c3_18=Falsch. V-Leute dürfen keine Verbrechen begehen. &question_19=Arbeitsfelder des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) sind ... &difficulty_19=1 &a1_19=rechtsextremistische Bestrebungen. &a2_19=strafrechtliche Verfolgung von politischen Straftaten. &a3_19=Spionageabwehr. &a4_19=die nachrichtendienstliche Informationsbeschaffung im Ausland. &correct_19=1,3 &c1_19=Richtig. Gemäß § 3 Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) klärt das BfV folgende Bereiche auf: Rechtsextremismus, Linksextremismus, Ausländerextremismus, extremistischen Islamismus und Terrorismus sowie die Scientology-Organisation. Weitere Arbeitsbereiche sind die Spionageabwehr sowie der Geheim- und Sabotageschutz. Die Verfolgung von Straftaten ist Aufgabe von Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden. Die Auslandsaufklärung erfolgt durch den Bundesnachrichtendienst (BND). &c2_19=Falsch. Die Verfolgung von Straftaten ist Aufgabe von Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden. Gemäß § 3 Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) klärt das BfV folgende Bereiche auf: Rechtsextremismus, Linksextremismus, Ausländerextremismus, extremistischen Islamismus und Terrorismus sowie die Scientology-Organisation. Weitere Arbeitsbereiche sind die Spionageabwehr sowie der Geheim- und Sabotageschutz. Die Auslandsaufklärung erfolgt durch den Bundesnachrichtendienst (BND). &c3_19=Richtig. Gemäß § 3 Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) klärt das BfV folgende Bereiche auf: Rechtsextremismus, Linksextremismus, Ausländerextremismus, extremistischen Islamismus und Terrorismus sowie die Scientology-Organisation. Weitere Arbeitsbereiche sind die Spionageabwehr sowie der Geheim- und Sabotageschutz. Die Auslandsaufklärung erfolgt durch den Bundesnachrichtendienst (BND). &c4_19=Falsch. Die Auslandsaufklärung erfolgt durch den Bundesnachrichtendienst (BND). Gemäß § 3 Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) klärt das BfV folgende Bereiche auf: Rechtsextremismus, Linksextremismus, Ausländerextremismus, extremistischen Islamismus und Terrorismus sowie die Scientology-Organisation. Weitere Arbeitsbereiche sind die Spionageabwehr sowie der Geheim- und Sabotageschutz. Die Verfolgung von Straftaten ist Aufgabe von Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden. &question_20=Schätzfrage: Wie hoch ist der Prozentsatz der offen (aus allgemein zugänglichen Quellen wie Internet, Parteizeitungen) erlangten Erkenntnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV)? &difficulty_20=1 &a1_20=Ca. 20 %. &a2_20=Ca. 50 %. &a3_20=Ca. 80 %. &correct_20=3 &c1_20=Falsch. Es sind ca. 80 %. &c2_20=Falsch. Es sind ca. 80 %. &c3_20=Richtig. &question_21=Was unterscheidet das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) von der Polizei? &difficulty_21=1 &a1_21=Das BfV hat keine Zwangsgewalt, es führt z. B. keine Festnahmen oder Durchsuchungen durch. &a2_21=Das BfV ist nicht für die Strafverfolgung zuständig. &a3_21=Die Mitarbeiter des BfV tragen keine Uniformen. &correct_21=1,2,3 &c1_21=Richtig. Aufgrund des bestehenden Trennungsgebotes zwischen Verfassungsschutz und Polizei verfügt der Verfassungsschutz über keine polizeilichen Befugnisse bzw. darf keine Zwangsmaßnahmen anwenden. &c2_21=Richtig. Aufgrund des bestehenden Trennungsgebotes zwischen Verfassungsschutz und Polizei verfügt der Verfassungsschutz über keine polizeilichen Befugnisse bzw. darf keine Zwangsmaßnahmen anwenden. &c3_21=Richtig. Aufgrund des bestehenden Trennungsgebotes zwischen Verfassungsschutz und Polizei verfügt der Verfassungsschutz über keine polizeilichen Befugnisse bzw. darf keine Zwangsmaßnahmen anwenden. Seine Mitarbeiter tragen auch keine Uniformen. &question_22=Die freiheitliche demokratische Grundordnung beinhaltet u. a. ... &difficulty_22=1 &a1_22=die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte. &a2_22=die Schulpflicht. &a3_22=das Mehrparteienprinzip. &a4_22=die Unabhängigkeit der Gerichte. &correct_22=1,3,4 &c1_22=Richtig. Die freiheitliche demokratische Grundordnung umfasst die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip, die Chancengleichheit für alle politischen Parteien, das Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition. &c2_22=Falsch. Die freiheitliche demokratische Grundordnung umfasst die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip, die Chancengleichheit für alle politischen Parteien, das Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition. &c3_22=Richtig. Die freiheitliche demokratische Grundordnung umfasst die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip, die Chancengleichheit für alle politischen Parteien, das Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition. &c4_22=Richtig. Die freiheitliche demokratische Grundordnung umfasst die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip, die Chancengleichheit für alle politischen Parteien, das Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition. &question_23=Werden Betroffene über Abhörmaßnahmen und durchgeführte Briefkontrollen informiert? &difficulty_23=1 &a1_23=Nein, solche Maßnahmen unterliegen der dauerhaften Geheimhaltung. &a2_23=Nein, nur auf Antrag eines Abgeordneten des Bundestages. &a3_23=Ja, nach Abschluss der Maßnahme wird der Betroffene darüber informiert, sofern eine Gefährdung des Zwecks der Maßnahme ausgeschlossen werden kann. &correct_23=3 &c1_23=Falsch. Nach Abschluss der Maßnahme wird der Betroffene darüber informiert, sofern eine Gefährdung des Zwecks der Maßnahme ausgeschlossen werden kann. &c2_23=Falsch. Nach Abschluss der Maßnahme wird der Betroffene darüber informiert, sofern eine Gefährdung des Zwecks der Maßnahme ausgeschlossen werden kann. &c3_23=Richtig. &question_24=Was versteht man unter Observation? &difficulty_24=1 &a1_24=Die systematische verdeckte Beobachtung zur Beschaffung von Informationen. &a2_24=Den Einsatz von Vertrauensleuten ("V-Leuten"). &a3_24=Die Prüfung einer möglichen Verfassungswidrigkeit einer Partei durch das Bundesverfassungsgericht. &correct_24=1 &c1_24=Richtig. &c2_24=Falsch. Observation bedeutet die systematische verdeckte Beobachtung zur Beschaffung von Informationen. &c3_24=Falsch. Observation bedeutet die systematische verdeckte Beobachtung zur Beschaffung von Informationen. &question_25=Was bedeutet "wehrhafte Demokratie"? &difficulty_25=1 &a1_25=Alle Maßnahmen der Justiz. &a2_25=Selbstschutz des demokratischen Rechtsstaates. &a3_25=Verbot der Teilnahme extremistischer Parteien an Bundestagswahlen. &correct_25=2 &c1_25=Falsch. Richtig ist: Selbstschutz des demokratischen Rechtsstaates. Aufgrund der historischen Erfahrungen zur Zeit der Weimarer Republik steht das Grundgesetz für eine aktive Abwehr extremistischer Positionen. Daher wurde in einer Reihe von Vorschriften ein komplexes Verfassungsschutzsystem installiert. Dies beinhaltet z. B. die Möglichkeit des Parteienverbotes (Art. 21 Abs. 2 GG) und die Einrichtung der Verfassungsschutzbehörden (Art. 73 Nr. 10 b, c GG). Auch extremistische Parteien können an Wahlen teilnehmen. Aufgrund des besonderen Schutzes von Parteien (Art. 21 GG) wird grundsätzlich die streitbare politische Auseinandersetzung einem (Partei-)Verbot vorgezogen. &c2_25=Richtig. Aufgrund der historischen Erfahrungen zur Zeit der Weimarer Republik steht das Grundgesetz für eine aktive Abwehr extremistischer Positionen. Daher wurde in einer Reihe von Vorschriften ein komplexes Verfassungsschutzsystem installiert. Dies beinhaltet z. B. die Möglichkeit des Parteienverbotes (Art. 21 Abs. 2 GG) und die Einrichtung der Verfassungsschutzbehörden (Art. 73 Nr. 10 b, c GG). Auch extremistische Parteien können an Wahlen teilnehmen. Aufgrund des besonderen Schutzes von Parteien (Art. 21 GG) wird grundsätzlich die streitbare politische Auseinandersetzung einem (Partei-)Verbot vorgezogen. &c3_25=Falsch. Richtig ist: Selbstschutz des demokratischen Rechtsstaates. Aufgrund der historischen Erfahrungen zur Zeit der Weimarer Republik steht das Grundgesetz für eine aktive Abwehr extremistischer Positionen. Daher wurde in einer Reihe von Vorschriften ein komplexes Verfassungsschutzsystem installiert. Dies beinhaltet z. B. die Möglichkeit des Parteienverbotes (Art. 21 Abs. 2 GG) und die Einrichtung der Verfassungsschutzbehörden (Art. 73 Nr. 10 b, c GG). Auch extremistische Parteien können an Wahlen teilnehmen. Aufgrund des besonderen Schutzes von Parteien (Art. 21 GG) wird grundsätzlich die streitbare politische Auseinandersetzung einem (Partei-)Verbot vorgezogen. &question_26=Unsere verfassungsmäßige Ordnung wird bekämpft von ... &difficulty_26=1 &a1_26=Rechtsextremisten. &a2_26=Kommunisten. &a3_26=Anarchisten. &correct_26=1,2,3 &c1_26=Richtig. Alle drei Gruppierungen lehnen die freiheitliche demokratische Grundordnung, insbesondere den Parlamentarismus, freie Wahlen und das Mehrparteienprinzip ab. &c2_26=Richtig. Alle drei Gruppierungen lehnen die freiheitliche demokratische Grundordnung, insbesondere den Parlamentarismus, freie Wahlen und das Mehrparteienprinzip ab. &c3_26=Richtig. Alle drei Gruppierungen lehnen die freiheitliche demokratische Grundordnung, insbesondere den Parlamentarismus, freie Wahlen und das Mehrparteienprinzip ab. &question_27=Du interessierst dich für die Arbeit des Verfassungsschutzes. Kannst du dich direkt beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bewerben? &difficulty_27=1 &a1_27=Nein, im BfV arbeiten nur Personen, die bei der Polizei ausgebildet wurden. &a2_27=Nein, das BfV spricht geeignete Kandidaten aus dem Bereich der Bundesverwaltung selbst an. &a3_27=Ja. &correct_27=3 &c1_27=Falsch. Du kannst dich direkt beim BfV bewerben. Informationen dazu gibt es hier: www.verfassungsschutz.de. &c2_27=Falsch. Du kannst dich direkt beim BfV bewerben. Informationen dazu gibt es hier: www.verfassungsschutz.de. &c3_27=Richtig. Informationen dazu gibt es hier: www.verfassungsschutz.de. &question_28=Dürfen auch Minderjährige als V-Leute angeworben werden? &difficulty_28=1 &a1_28=Ja. &a2_28=Nein. &a3_28=Nur in Fällen besonderer Gefährdung für den Staat, z. B. durch Terrorismus. &correct_28=2 &c1_28=Falsch. Minderjährige dürfen nicht als V-Leute angeworben werden. &c2_28=Richtig. Minderjährige dürfen nicht als V-Leute angeworben werden. &c3_28=Falsch. Minderjährige dürfen nicht als V-Leute angeworben werden. &question_29=Was unterscheidet das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vom Bundesnachrichtendienst (BND)? &difficulty_29=1 &a1_29=Das BfV ist der Inlandsnachrichtendienst, der BND für die Auslandsaufklärung zuständig. &a2_29=Das BfV ist für den politischen Extremismus zuständig und der BND für alle Belange der Spionage. &a3_29=Der BND kann erkannte Spione vorläufig festnehmen. &correct_29=1 &c1_29=Richtig. Das BfV ist u. a. auch für die Spionageabwehr zuständig. Weder dem BfV noch dem BND stehen exekutive Befugnisse (vorläufige Festnahmen etc.) zu. &c2_29=Falsch. Das BfV ist der Inlandsnachrichtendienst, der BND für die Auslandsaufklärung zuständig. Er ist sowohl für den politischen Extremismus als auch für die Spionageabwehr zuständig. Weder dem BfV noch dem BND stehen exekutive Befugnisse (vorläufige Festnahmen etc.) zu. &c3_29=Falsch. Das BfV ist der Inlandsnachrichtendienst, der BND für die Auslandsaufklärung zuständig. Er ist u. a. auch für die Spionageabwehr zuständig. Weder dem BfV noch dem BND stehen exekutive Befugnisse (vorläufige Festnahmen etc.) zu. &question_30=Im Gegensatz zum ehemaligen Ministerium für Staatssicherheit der DDR ("Stasi") ... &difficulty_30=1 &a1_30=dient das BfV nicht dem Machterhalt einer Partei. &a2_30=verfügt das BfV nicht über polizeiliche Befugnisse. &a3_30=unterliegt das BfV einer rechtsstaatlichen Kontrolle. &correct_30=1,2,3 &c1_30=Richtig. Das BfV wird dabei auf mehreren Ebenen kontrolliert: durch den parlamentarisch verantwortlichen Bundesminister des Innern, durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) und durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz. &c2_30=Richtig. Das BfV wird dabei auf mehreren Ebenen kontrolliert: durch den parlamentarisch verantwortlichen Bundesminister des Innern, durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) und durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz. &c3_30=Richtig. Das BfV wird dabei auf mehreren Ebenen kontrolliert: durch den parlamentarisch verantwortlichen Bundesminister des Innern, durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) und durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz. &question_31=Was sind extremistische Bestrebungen? &difficulty_31=1 &a1_31=Alles, was politisch "links" oder "rechts" ist. &a2_31=Zielgerichtete Aktivitäten zur Beseitigung der Grundwerte unserer Demokratie. &a3_31=Alles, was gegen jede einzelne Bestimmung unserer Verfassung gerichtet ist. &correct_31=2 &c1_31=Falsch. Extremistische Bestrebungen sind Aktivitäten, die auf die Beseitigung der Grundwerte der freiheitlichen Demokratie gerichtet sind. Diese beinhalten die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip, die Chancengleichheit für alle politischen Parteien, das Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition. Radikale Auffassungen, die nicht gegen die Grundsätze unserer Verfassungsordnung verstoßen, berühren den Aufgabenbereich der Verfassungsschutzbehörden nicht. &c2_31=Richtig. Extremistische Bestrebungen sind Aktivitäten, die auf die Beseitigung der Grundwerte der freiheitlichen Demokratie gerichtet sind. Diese beinhalten die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip, die Chancengleichheit für alle politischen Parteien, das Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition. Radikale Auffassungen, die nicht gegen die Grundsätze unserer Verfassungsordnung verstoßen, berühren den Aufgabenbereich der Verfassungsschutzbehörden nicht. &c3_31=Falsch. Extremistische Bestrebungen sind Aktivitäten, die auf die Beseitigung der Grundwerte der freiheitlichen Demokratie gerichtet sind. Diese beinhalten die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip, die Chancengleichheit für alle politischen Parteien, das Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition. Radikale Auffassungen, die nicht gegen die Grundsätze unserer Verfassungsordnung verstoßen, berühren den Aufgabenbereich der Verfassungsschutzbehörden nicht. &question_32=Wie viele Landesbehörden bestehen neben dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)? &difficulty_32=1 &a1_32=9. &a2_32=11. &a3_32=16. &correct_32=3 &c1_32=Falsch. Es gibt 16 Landesbehörden für Verfassungsschutz, die dem BfV nicht unterstehen. Alle Verfassungsschutzbehörden sind jedoch zur Zusammenarbeit und zum Informationsaustausch verpflichtet. Die Anschriften der Landesbehörden für Verfassungsschutz sind auf Seite 102/103 der Publikation "Aufgaben, Befugnisse, Grenzen" aufgeführt und im Internet unter www.verfassungsschutz.de zu finden. &c2_32=Falsch. Es gibt 16 Landesbehörden für Verfassungsschutz, die dem BfV nicht unterstehen. Alle Verfassungsschutzbehörden sind jedoch zur Zusammenarbeit und zum Informationsaustausch verpflichtet. Die Anschriften der Landesbehörden für Verfassungsschutz sind auf Seite 102/103 der Publikation "Aufgaben, Befugnisse, Grenzen" aufgeführt und im Internet unter www.verfassungsschutz.de zu finden. &c3_32=Richtig. Es gibt 16 Landesbehörden für Verfassungsschutz, die dem BfV nicht unterstehen. Alle Verfassungsschutzbehörden sind jedoch zur Zusammenarbeit und zum Informationsaustausch verpflichtet. Die Anschriften der Landesbehörden für Verfassungsschutz sind auf Seite 102/103 der Publikation "Aufgaben, Befugnisse, Grenzen" aufgeführt und im Internet unter www.verfassungsschutz.de zu finden. &question_33=Wer führt die Fachaufsicht über das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)? &difficulty_33=1 &a1_33=Der Bundesminister des Inneren. &a2_33=Das Bundeskanzleramt. &a3_33=Der Verteidigungsminister. &correct_33=1 &c1_33=Richtig. Das BfV wird dabei auf mehreren Ebenen kontrolliert: durch den parlamentarisch verantwortlichen Bundesminister des Innern, durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) und durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz. &c2_33=Falsch. Richtig ist: der Bundesminister des Innern. Das BfV wird dabei auf mehreren Ebenen kontrolliert: durch den parlamentarisch verantwortlichen Bundesminister des Innern, durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) und durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz. &c3_33=Falsch. Richtig ist: der Bundesminister des Innern. Das BfV wird dabei auf mehreren Ebenen kontrolliert: durch den parlamentarisch verantwortlichen Bundesminister des Innern, durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) und durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz. &question_34=Unterliegt das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bei der Informationsbeschaffung rechtlichen Einschränkungen? &difficulty_34=1 &a1_34=Nein, da seine Arbeit den Bestand und die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland sichern hilft. &a2_34=Ja, es ist aber ausschließlich beschränkt durch die in der Verfassung garantierten Grundrechte. &a3_34=Ja, die Informationsbeschaffung unterliegt einer Vielzahl rechtlicher Beschränkungen. &correct_34=3 &c1_34=Falsch. Die Informationsbeschaffung des BfV ist durch eine Vielzahl von Rechtsvorschriften geregelt. Dazu zählen neben dem Bundesverfassungsschutzgesetz u. a. das Bundesdatenschutzgesetz und das Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Gesetz zu Art. 10 GG - G10). &c2_34=Falsch. Die Informationsbeschaffung des BfV ist durch eine Vielzahl von Rechtsvorschriften geregelt. Dazu zählen neben dem Bundesverfassungsschutzgesetz u. a. das Bundesdatenschutzgesetz und das Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Gesetz zu Art. 10 GG - G10). &c3_34=Richtig. Die Informationsbeschaffung des BfV ist durch eine Vielzahl von Rechtsvorschriften geregelt. Dazu zählen neben dem Bundesverfassungsschutzgesetz u. a. das Bundesdatenschutzgesetz und das Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Gesetz zu Art. 10 GG - G10). &question_35=Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vermutet in einer privaten Wohnung ein Treffen von Linksextremisten. Dabei soll u. a. über die Anwendung von Gewalt bei Demonstrationen diskutiert werden. Darf das BfV die Polizei zwecks Hausdurchsuchung anfordern? &difficulty_35=1 &a1_35=Ja, da das BfV nicht selbst Hausdurchsuchungen durchführen darf, kann hierzu die Polizei angefordert werden. &a2_35=Nein, die Polizei ist nicht befugt, Durchsuchungen zum Zwecke der Aufgabenerfüllung des BfV vorzunehmen. &a3_35=Ja, aber nur weil bei dem Treffen über die Anwendung von Gewalt bei Demonstrationen diskutiert werden soll. &correct_35=2 &c1_35=Falsch. Die Polizei darf ihre Maßnahmen nur zu eigenen Zwecken anwenden (z. B. Verhinderung/Verfolgung einer Straftat). &c2_35=Richtig. Die Polizei darf ihre Maßnahmen nur zu eigenen Zwecken anwenden (z. B. Verhinderung/Verfolgung einer Straftat). &c3_35=Falsch. Die Polizei darf ihre Maßnahmen grundsätzlich nur zu eigenen Zwecken anwenden (z. B. Verhinderung/Verfolgung einer Straftat). &question_36=Welche Mittel der Öffentlichkeitsarbeit nutzt das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zur Information der Bürgerinnen und Bürger? &difficulty_36=1 &a1_36=Broschüren. &a2_36=Internet. &a3_36=Wanderausstellungen. &correct_36=1,2,3 &c1_36=Richtig. Neben den Informationsbroschüren (auch auf CD-ROM) und seinem Internetangebot (www.verfassungsschutz.de) verfügt das BfV über zwei Wanderausstellungen, "Die braune Falle - Eine extremistische ´Karriere´" und "Es betrifft dich! Gegen Extremismus in Deutschland". &c2_36=Richtig. Neben seinem Internetangebot (www.verfassungsschutz.de) und den Informationsbroschüren (auch auf CD-ROM) verfügt das BfV über zwei Wanderausstellungen, "Die braune Falle - Eine extremistische ´Karriere´" und "Es betrifft dich! Gegen Extremismus in Deutschland". &c3_36=Richtig. Neben zwei Wanderausstellungen, "Die braune Falle - Eine extremistische ´Karriere´" und "Es betrifft dich! Gegen Extremismus in Deutschland" und seinem Internetangebot (www.verfassungsschutz.de) verfügt das BfV über Informationsbroschüren (auch auf CD-ROM). &question_37=Schätzfrage: In Deutschland leben ca. 82 Millionen Menschen. Wie viele werden vom Verfassungsschutz als politische Extremisten eingestuft? &difficulty_37=1 &a1_37=ca. 24.000. &a2_37=ca. 130.000. &a3_37=ca. 1,1 Millionen. &correct_37=2 &c1_37=Falsch. Es sind ca. 130.000. Darunter befanden sich Ende 2003 ca. 57.300 Ausländerextremisten, 41.500 Rechtsextremisten sowie 31.800 Linksextremisten. &c2_37=Richtig. Darunter befanden sich Ende 2003 ca. 57.300 Ausländerextremisten, 41.500 Rechtsextremisten sowie 31.800 Linksextremisten. &c3_37=Falsch. Es sind ca. 130.000. Darunter befanden sich Ende 2003 ca. 57.300 Ausländerextremisten, 41.500 Rechtsextremisten sowie 31.800 Linksextremisten. &question_38=Kann das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Kenntnis von Straftaten den Strafverfolgungsbehörden vorenthalten? &difficulty_38=1 &a1_38=Ja, aber nur in den engen Grenzen des Strafgesetzbuches. &a2_38=Nein, es muss sofort die Polizei oder Staatsanwaltschaft informieren. &a3_38=Ja, sofern eine Straftat nicht verjährt ist. &correct_38=1 &c1_38=Richtig. Sprechen in besonderen Fällen wichtige Gründe gegen die Eröffnung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens - man will z. B. noch versuchen, den Führungsoffizier eines erkannten Agenten zu identifizieren -, so ist das BfV berechtigt, seine Erkenntnisse einstweilen zurückzuhalten. Dies gilt jedoch nicht für schwere Straftaten wie Mord. &c2_38=Falsch. Sprechen in besonderen Fällen wichtige Gründe gegen die Eröffnung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens - man will z. B. noch versuchen, den Führungsoffizier eines erkannten Agenten zu identifizieren -, so ist das BfV berechtigt, seine Erkenntnisse einstweilen zurückzuhalten. Dies gilt jedoch nicht für schwere Straftaten wie Mord. &c3_38=Falsch. Sprechen in besonderen Fällen wichtige Gründe gegen die Eröffnung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens - man will z. B. noch versuchen, den Führungsoffizier eines erkannten Agenten zu identifizieren -, so ist das BfV berechtigt, seine Erkenntnisse einstweilen zurückzuhalten. Dies gilt jedoch nicht für schwere Straftaten wie Mord. &question_39=Welche Partei wurde durch das Bundesverfassungsgericht verboten? &difficulty_39=1 &a1_39=Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP/1946). &a2_39=Kommunistische Partei Deutschlands (KPD/1968). &a3_39=Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED/1990). &correct_39=2 &c1_39=Falsch. Neben der KPD (1968) wurde 1952 noch die rechtsextremistische "Sozialistische Reichspartei" (SRP) verboten. &c2_39=Richtig. Neben der KPD (1968) wurde 1952 noch die rechtsextremistische "Sozialistische Reichspartei" (SRP) verboten. &c3_39=Falsch. Neben der KPD (1968) wurde 1952 noch die rechtsextremistische "Sozialistische Reichspartei" (SRP) verboten. &question_40=Was besagt das im Bundesverfassungsschutzgesetz verankerte "Trennungsgebot"? &difficulty_40=1 &a1_40=Das BfV darf keiner Polizeidienststelle angeschlossen werden. &a2_40=Das BfV darf Erkenntnisse nicht an andere Behörden weitergeben. &a3_40=Das BfV darf andere Behörden nicht um Amtshilfe bitten. &correct_40=1 &c1_40=Richtig. Zur klaren Trennung der Aufgaben und Befugnisse von Polizei und Verfassungsschutz wurde das "Trennungsgebot" in das Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) aufgenommen. Im gesetzlich geregelten Umfang darf das BfV jedoch Erkenntnisse an andere Behörden (u. a. auch an die Polizei) weitergeben und um Amtshilfe bitten. &c2_40=Falsch. Zur klaren Trennung der Aufgaben und Befugnisse von Polizei und Verfassungsschutz wurde das "Trennungsgebot" in das Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) aufgenommen. Im gesetzlich geregelten Umfang darf das BfV jedoch Erkenntnisse an andere Behörden (u. a. auch an die Polizei) weitergeben und um Amtshilfe bitten. &c3_40=Falsch. Zur klaren Trennung der Aufgaben und Befugnisse von Polizei und Verfassungsschutz wurde das "Trennungsgebot" in das Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) aufgenommen. Im gesetzlich geregelten Umfang darf das BfV jedoch Erkenntnisse an andere Behörden (u. a. auch an die Polizei) weitergeben und um Amtshilfe bitten. &anzahl_fragen=40