|
Rechtsextremistische Gruppen bzw. Parteien agieren nicht immer offen oder versuchen ihre Programme so abzufassen, dass sie keine Handhabe für staatliche Maßnahmen bieten. Erst die umfassende systematische Beobachtung ihrer Aktivitäten ermöglicht es den Mitarbeitern des Verfassungsschutzes, wahre Absichten offen zu legen und Belege für verfassungsfeindliche Bestrebungen zu finden.
|