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Die Frage nach Radikalisierungsprozessen im Islamismus und islamistischen Terrorismus und nach den Bedingungsfaktoren der Milieus, in denen sie angestoßen und befördert werden, steht auch drei Jahre nach den Anschlägen vom 11. September 2001 im Zentrum der Arbeit der Sicherheitsbehörden. Die Auseinandersetzung mit Radikalisierungsprozessen und extremistischen Milieus ist nicht auf den Islamismus und islamistischen Terrorismus beschränkt. Im nicht-islamistischen Ausländerextremismus sowie im Links- und Rechtsextremismus beobachten die Sicherheitsbehörden vergleichbare Entwicklungen und haben einen nicht zu unterschätzenden Wissens- und Erfahrungsfundus erworben. Veranstalter: Bundesamt für Verfassungsschutz
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