- durch den parlamentarisch verantwortlichen Innenminister,
- durch die Parlamente des Bundes und der Länder,
- durch den Bundes- bzw. die Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Diese Kontrollen werden ergänzt durch die Möglichkeit gerichtlicher Nachprüfung, die betroffene Bürger verlangen können. Und in einer freien Gesellschaft selbstverständlich: die kritische Kontrolle durch die Massenmedien Presse, Rundfunk und Fernsehen.
Alles in allem kann man sagen, dass der Verfassungsschutz eine der bestkontrollierten Institutionen unseres Staates ist. Er tut nicht, was er will, sondern nur was er in unser aller Interesse muss und darf. Der Verfassungsschutz beschränkt nicht die Freiheit der Bürger. Er schützt sie. Deshalb sind seine Arbeitsergebnisse auch offen nachzulesen: in dem jährlich erscheinenden Verfassungsschutzbericht und in zahlreichen Publikationen der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern.