Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist bei seiner Aufgabenerfüllung an Recht und Gesetz gebunden. Seine Arbeit ist daher durch eine Reihe von Rechtsvorschriften geregelt. Neben dem "Bundesverfassungsschutzgesetz" (BVerfSchG) zählen hierzu insbesondere das "Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (PKGr-Gesetz), das "Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses" (G10-Gesetz) sowie das "Sicherheitsüberüfungsgesetz" (SÜG).