Der materielle Geheimschutz beinhaltet technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz von Verschlusssachen und von räumlichen Sicherheitsbereichen. Einer der Schwerpunkte ist die Sicherheit beim Umgang mit Informationen, die im staatlichen Interesse Unbefugten nicht zur Kenntnis gelangen sollen. Dazu gehören: die richtige Einstufung von Verschlusssachen, deren Aufbewahrung, Vervielfältigung und Weitergabe.
Speziell zum Schutz der Informations- und Kommunikationstechniken, wie z. B. PCs, Handys, Pager, Fax, Internet, wurde das
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Bonn gegründet.
Die Verantwortung für den materiellen Geheimschutz in den einzelnen Dienststellen trägt der jeweilige Leiter, der diese Aufgaben weitgehend auf einen Geheimschutzbeauftragten übertragen kann. Dieser arbeitet eng mit dem BSI zusammen.