Rechtsextremismus ist ein gesellschaftliches Problem, das staatliches Handeln in vielen Bereichen erfordert. Das Aussteigerprogramm des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) ist ein Beitrag des Bundesministerium des Innern zum Maßnahmenkatalog der Bundesregierung gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Gewalt.
Um Einzelpersonen den Ausstieg aus der rechtsextremistischen Szene zu ermöglichen, hat das BfV im Jahr 2001 das Aussteigerprogramm initiiert. Hierbei sollen vor allem junge Menschen zum Ausstieg aus der rechtsextremistischen Szene motiviert oder in ihrer Entscheidung dazu unterstützt werden. Das BfV will Menschen erreichen, die in den Einflussbereich rechtsextremistischer Gruppierungen geraten sind, sich daraus lösen wollen und aus eigener Kraft den Ausstieg nicht schaffen.
Seit 17. April 2001 ist hierzu ein Kontakttelefon geschaltet, an das sich ausstiegswillige Rechtsextremisten wenden können (Tel.: 0221/79262,
E-Mail: Aussteiger@bfv.bund.de). Anrufer erhalten von geschulten Mitarbeitern eine Beratung sowie konkrete Hilfsangebote.
An das Kontakttelefon können sich Ausstiegswillige rund um die Uhr wenden. In dem ersten Kontaktgespräch über die Hotline wird ein zweites ausführliches Telefonat vereinbart, in dem die BfV-Mitarbeiter prüfen, ob der Anrufer tatsächlich ernsthaft aus der rechtextremistischen Szene aussteigen möchte. Ist dies der Fall, führen Mitarbeiter des BfV Gespräche mit den Ausstiegswilligen.
In der sich anschließenden Betreuung werden vielfältige und individuelle Maßnahmen angeboten:
• Beratung von Eltern, Familienangehörigen und Lebenspartnern der Betroffenen
• Persönliche Begleitung und Betreuung während des Ausstiegs
• Hilfe bei der Vermittlung von schulischen oder beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen
• Hilfe bei Behördenkontakten
• Gespräche mit Arbeitgebern und Bewährungshelfern
• Vermittlung von externen Hilfsangeboten, z.B. bei Alkohol-, Drogenproblemen oder Überschuldung
• Unterstützung bei Bedrohung durch Angehörige der rechtsextremistischen Szene, z.B. durch Hilfe bei Wohnungssuche und Umzug. In Einzelfällen und für zwingend erforderliche Umzugsmaßnahmen können auch einmalig finanzielle Hilfen gewährt werden.
Schwerpunkte der BfV-Maßnahmen sind unterstützende Angebote, wobei der Aspekt "Hilfe zur Selbsthilfe" im Vordergrund steht.
Bisher verzeichnete das BfV auf der Aussteiger-Hotline über 1040 Anrufe. Etwa 300 der Anrufer konnten als potenziell ausstiegswillig angesehen werden. Die Anzahl der Anrufe hat mit nachlassender Medienberichterstattung im Laufe der Jahre abgenommen, aber die in dieser Zeit neu entstandenen Fälle sind in der Regel von ernsthaften Ausstiegssinteressen geprägt. Rund 120 Personen sind oder waren in zum Teil intensiver Betreuung, die individuell auf die konkreten Bedürfnisse des Ausstiegswilligen bzw. den Einzelfall abgestimmt wurden.